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“Glasnost” für Schweizer Gesundheits-System

Ständerat Felix Gutzwiller und Nationalrat Norbert Hochreutener werben für den Krankenversicherungs-Artikel. Keystone

Transparenz: das ist laut dem Ja-Komitee das Schlüsselwort im Verfassungsartikel "Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung". Am 1. Juni äussert sich das Stimmvolk dazu.

Das Komitee “Für mehr Qualität in der Gesundheitsversorgung” ist breit abgestützt. Die gesamte bürgerliche Front ist darin vertreten.

“Das Schweizer Gesundheits-System lässt keine Konkurrenz zu zwischen Spitälern, Alterskliniken und Ärzten”, sagte der freisinnige Zürcher Ständerat Felix Gutzwiller. Weder betreffend Qualität noch Preise der Leistungen. Somit hätten die Patienten keine Auswahl.

Der neue Verfassungsartikel setze diesem Zustand ein Ende, indem er das Recht auf transparente Information festschreibe. Weiter solle die freie Arzt- und Spitalwahl sowie eine garantierte Qualität der Leistungen in der Verfassung verankert werden, ergänzte der Mediziner.

Laut Gutzwiller könnte mit diesem Artikel die Basis für ein Gesundheits-System der Zukunft geschaffen werden, von dem alle Beteiligten profitieren würden.

Konkurrenz, Effizienz und Verantwortung

Tatsächlich würden diese Rahmenbedingungen die Konkurrenz verstärken, betonte Nationalrätin Isabelle Moret von der Liberalen Partei (LPS). Auf solche Weise werde die Verbesserung der Leistungsqualität gefördert, womit Druck auf die Preise entstehe.

Der Akzent werde auf die Eigenverantwortung von Patienten, Gesundheits-Fachleuten und Staat gesetzt, erklärte Nationalrat Dominique Baettig von der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Das Modell garantiere “Klarheit, Gerechtigkeit und Einfachheit, welche die starre und undurchsichtige Planung der Staatsmedizin nicht anbieten kann”, ergänzte der jurassische Arzt.

Baettig legte den Finger namentlich auf die Überbelegung der öffentlichen Spitäler und die fehlende Koordination zwischen den Kantonen.

“Es ist nicht überraschend, dass der höchste Kostenanstieg, fast 50%, zwischen 2000 und 2005 bei den stationären Aufenthalten in Kantonsspitälern verzeichnet wurde, beziehungsweise dort, wo Marktmechanismen und Konkurrenz am wenigsten spielen.”

Spitalexterne Behandlung nicht in Gefahr

Die Gegner des Verfassungsartikels befürchten, dass ambulante Behandlungen in Pflegeheimen oder zu Hause (Spitex) von der Grundversicherung nicht mehr gedeckt sein könnten.

Dieses Argument ist für Gutzwiller “total an den Haaren herbeigezogen. Während der Debatten im Parlament wurde die Pflegefinanzierung nie in Frage gestellt. In dieser Beziehung ändert sich nichts”.

Zwar sei der Krankenversicherungs-Artikel die Basis für die Finanzierung des Gesundheitssystems durch einen einzigen Kostenträger (monistisches System). Doch er schreibe nicht vor, wer bezahlen muss. “Dies hat das Parlament zu entscheiden, zusammen mit den Kantonen und deren Gesundheitsdirektoren”, sagte Norbert Hochreutener.

Der Nationalrat der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP) erinnerte ferner daran, dass vom Parlament ausgearbeitete Gesetze immer auch durch ein Referendum bekämpft werden können.

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Bundesverfassung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) ist das Grundgesetz des Landes. Sie regelt wichtige Grund- und Menschenrechte, Rechte von Bund, Kantonen und Gemeinden, politische Rechte und Pflichten sowie Aufgaben und Kompetenzen von Bundesbehörden, Parlament und Regierung. Die heute gültige Verfassung von 1999 basiert auf der ersten Schweizer Verfassung von 1848, die bei der Gründung des…

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Die unendliche Debatte

Das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) steckt seit 2004 in einer langen und komplexen Revision. Nachdem das Parlament Ende 2003 eine fertige Revision bachab geschickt hatte, teilte Gesundheitsminister Pascal Couchepin die Revision in acht Pakete auf, um zumindest einen Teil der Reformen zu retten.

Doch dieser Hürdenlauf ist noch weit weg vom Ziel. Derzeit ist die KVG-Revision eine “offene Baustelle”, die zu hitzigen Diskussionen führt. Zu viele Interessen und Gegensätze stehen sich gegenüber.

swissinfo, Sonia Fenazzi
(Übertragen aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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Krankenversicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Seit 1996 das Krankenversicherungs-Gesetz (KVG) in Kraft ist, muss sich jede in der Schweiz wohnhafte Person obligatorisch bei einer Krankenkasse für die Krankenpflege versichern. Die Kassen werden privatwirtschaftlich geführt. Die Versicherten sind in der Wahl des Krankenversicherers frei. Dieser muss einen Versicherten annehmen, unabhängig von dessen Alter und Gesundheitszustand. Die Tarife sind je nach Kanton…

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Der neue Verfassungsartikel “Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung” wurde im Dezember 2007 vom Parlament als Gegenvorschlag zur SVP-Initiative “Für tiefere Krankenkassenprämien in der Grundversicherung” ausgearbeitet. Diese wurde daraufhin zurückgezogen.

Der Artikel wurde sehr rasch angenommen, ohne das übliche Konsultationsverfahren bei Kantonen und betroffenen Kreisen.

Die Gegner betonen denn auch, der Artikel sei schludrig ausgearbeitet und in verschiedenen Bereichen unausgegoren.

Laut ihrer Interpretation des Artikels könnte dieser die Aufhebung des Vertragszwangs zwischen Krankenkassen und Ärzten bringen, was einem Ende der freien Arztwahl gleichkomme. Auch die monistische Finanzierung, möglicherweise durch Krankenkassen, stösst ihnen sauer auf.

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