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Positive Bilanz für den freien Personenverkehr

Keystone

Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union wirkt sich positiv auf den Schweizer Arbeitsmarkt aus. Arbeitslosigkeit oder Lohndumping sind nicht eingetroffen.

Dies ist das Fazit eines Berichts über den freien Personenverkehr, der kurz vor dem Fallen der Kontingente für die “alten” 15 EU-Staaten präsentiert wurde. Gewerkschaften bleiben skeptisch.

Am 1. Juni 2002 trat das Personenfreizügigkeits-Abkommen (FZA) in Kraft, das die schrittweise und kontrollierte Einführung des freien Personenverkehrs mit der Europäischen Union (EU) und den EFTA-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein brachte.

Das FZA mit der EU der 15 ist eine nun schon fünfjährige Erfolgsgeschichte. Befürchtungen über starke Zuwanderungen, Lohndumping und höhere Arbeitslosigkeit haben sich nicht bewahrheitet, wie es im Bericht hiess.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und die Bundesämter für Migration (BFM) und Statistik (BFS) überprüfen regelmässig die Auswirkungen.

Wie erwartet

Der 3. Observatoriums-Bericht für die Periode vom 1. Juni 2002 bis 31. Dezember 2006 wurde am Donnerstag in Bern präsentiert. Darin wird festgestellt, dass sich die Zuwanderung in die Schweiz erwartungsgemäss, nach den Bedürfnissen der Wirtschaft und mit positiver Auswirkung auf den Arbeitsmarkt entwickelt habe.

Wie Staatssekretär Jean-Daniel Gerber darlegte, wären die aktuellen Wachstumsraten der Wirtschaft ohne ausländische Arbeitskräfte nicht zu schaffen gewesen. Die Freizügigkeit werde angesichts des Rückgangs der Schweizer Erwerbstätigen in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Die Zuwanderung habe mit dem FZA nicht zugenommen, sondern sich parallel zur Konjunktur entwickelt, sagte Serge Gaillard von der Direktion für Arbeit im SECO. Erste Erfahrungen mit den neuen, 2004 beigetretenen osteuropäischen EU-Staaten zeigten, dass die Zuwanderung weiterhin moderat ausfalle.

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Qualifizierte gefragt

Berufsgruppen und Branchen, in denen die Erwerbstätigkeit zunahm, wiesen auch eine erhöhte Zuwanderung auf. Dies weist laut Gaillard auf die Wichtigkeit der Freizügigkeit für die Wirtschaft hin.

Gross sei die Nachfrage nach Arbeitskräften namentlich in den mittleren und hohen Qualitätsniveaus.

Umgekehrt gebe es keine Hinweise auf negative Auswirkungen des freien Personenverkehrs auf die schweizerische Erwerbstätigkeit. In den Wirtschaftssektoren mit hoher Zuwanderung stieg auch die Erwerbstätigkeit von Schweizern. Eine Verdrängung schweizerischer Arbeitnehmer sei nicht nachzuweisen, sagte Gaillard.

Die Arbeitslosenquote entwickelte sich konjunkturbedingt und fiel 2006 von 3,7 auf 3,3%. Dabei blieb die Quote der Schweizer deutlich unter jener der Ausländer.

In Branchen mit hoher Zuwanderung war keine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Auch dies spricht gegen eine Verdrängung.

Kaum Lohndumping

Die Personenfreizügigkeit dürfte im Zusammenspiel mit den flankierenden Massnahmen kaum zu mehr Lohnungleichheit geführt haben, sagte Gaillard. Im Herbst werde das SECO eine Bilanz der flankierenden Massnahmen und der Kontrollen der tripartiten Kommissionen veröffentlichen.

Kritischer äusserte sich Daniel Lampart, Gaillards Nachfolger als Chefökonom des Gewerkschaftsbundes (SGB). Neben vielen Vorteilen des FZA gebe es Druck auf Löhne und Arbeitsbedingungen in Branchen ohne Mindestlöhne. Mit der stark steigenden Temporärarbeit habe eine prekäre Beschäftigungsform an Bedeutung zugelegt.

Nächste Schritte

Ab dem 1. Juni fallen für die 15 “alten” EU-Staaten, Malta und Zypern die Kontingente weg. Im Fall einer unerwünscht starken Zunahme könnten sie frühestens in einem Jahr wieder eingeführt werden.

Im gegenwärtigen Zeitpunkt würde Staatssekretär Gerber diese bis 2014 gültige “Ventilklausel” nicht anrufen.

Die Schweiz werde in Kürze über die Einführung der Freizügigkeit mit Bulgarien und Rumänien verhandeln, sagte Gerber. Überdies müsse die Schweiz bis spätestens 31. Mai 2009 entscheiden, ob sie das FZA mit der EU weiterführen will.

Das Parlament werde über diesen referendumsfähigen Beschluss im nächsten Jahr zu entscheiden haben.

swissinfo und Agenturen

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Der freie Personenverkehr oder die Personenfreizügigkeit ist Teil der ersten Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU und wurde vom Schweizer Stimmvolk gutgeheissen.

Das Abkommen mit den 15 “alten” EU-Ländern ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft. Im September 2005 hat das Stimmvolk der Ausdehnung des Personenverkehrs auf die zehn Staaten zugestimmt, die im Mai 2004 zur EU gestossen sind (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern).

Am 1. Juni 2007 fallen die Kontingente für den Personenverkehr mit den 15 Ländern der “alten” EU, mit Malta, Zypern und Ländern der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA).

Die acht Länder in Osteuropa hingegen bleiben während einer Übergangsphase weiterhin Restriktionen unterworfen. Die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Bulgarien und Rumänien, seit 2007 EU-Mitglieder, ist noch in Verhandlung.

Der freie Personenverkehr zwischen der Schweiz und der EU ist auf Ende 2008 befristet. Die EU wird ihn stillschweigend verlängern. In der Schweiz ist die Fortführung dem fakultativen Referendum unterstellt.

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