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Gewerkschaftsbund sieht Löhne unter Druck

Im Gartenbau-Sektor gingen die Löhne am meisten zurück. imagepoint

Die Zuwanderung von Arbeitskräften aus der EU aufgrund des freien Personenverkehrs drückt auf die Schweizer Löhne, stellt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) fest.

Um das Lohnniveau zu halten, braucht es laut der Arbeitnehmerorganisation mehr allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) und Mindestlöhne.

Die flankierenden Massnahmen, welche mit der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) in Kraft getreten sind, sähen diese beiden Massnahmen vor. Dies erklärte die Spitze der Gewerkschaft am Montag bei der Präsentation des aufdatierten SGB-Lohnrechners.

Die Forderungen des SGB basieren auf Erhebungen des Bundesamtes für Statistik. SGB-Zentralsekretär Daniel Lampart nannte Zahlen: In Branchen ohne allgemeinverbindlichen GAV seien die Löhne von Kurzaufenthaltern aus der EU zwischen Oktober 2002 und Oktober 2004 nach dem Wegfall der Lohnkontrollen deutlich gesunken.

Beispiel Gartenbau

Im Gartenbau etwa ging der statistisch gewichtete Medianlohn von 3456 um knapp 26% auf 2570 Franken zurück. Gemäss Lohnrechner des SGB liegt dieser Wert unter der Missbrauchsgrenze. Tiefere Löhne gab es auch in Kultur, Unterhaltung und Sport sowie in den Sparten IT und Dienstleistungen für Unternehmen, etwa bei Reinigungsfirmen.

Im Bau- und im Gastgewerbe, wo es allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge gibt, stiegen die Löhne von Kurzaufenthaltern dagegen oder blieben stabil. Ähnlich ist das Bild bei den Löhnen für einfache und repetitive Tätigkeiten. Kontrollen in den Kantone erhärteten die Befunde des BfS, sagte Lampart.

Löhne unterboten

Im Gartenbau, in der Landwirtschaft, in kleinen Putzunternehmen und auch bei den Gagen für Musical-Aufführungen seien die branchen- und ortsüblichen Löhne mehrfach unterboten worden. Gesunken seien in diesen Problembranchen auch die Löhne für einfache und repetitive Tätigkeiten.

Gegenmittel gäbe es laut SGB. Der Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe könnte auf den Gartenbau ausgedehnt werden. Für kleine Putzfirmen könnten diejenigen Mindestlöhne für verbindlich erklärt werden, welche im GAV für mittlere und grosse Betriebe dieser Branche verankert sind. Gagen für Kulturschaffende könnten in Normalarbeitsverträgen geregelt werden.

Nach Angaben des SGB von Ende April 2005 gab es für rund 60% der in der Schweiz Beschäftigten weder GAV-geregelte Mindestlöhne noch staatliche Lohnregelungen. Neuere Zahlen hatte der SGB am Montag nicht zur Verfügung. Laut Präsident Paul Rechsteiner verlief die Entwicklung seither aber leicht positiv.

Thema am SGB-Kongress

Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne sind laut Rechsteiner Thema des SGB-Kongresses vom 9. bis 11. November. In Sachen Lohnniveau stehe bei den laufenden Umbrüchen viel auf dem Spiel. «Was jetzt verpasst wird, wird sich lange rächen.»

Lohntransparenz schaffen will der SGB mit seinem per Montag aufdatierten Lohnrechner. Neu aufgenommen wurden neben dem Gartenbau auch das Gesundheits- und das Sozialwesen. Den Lohnrechner gibt es seit Mai 2005. Seither zählte der SGB rund 350’000 Besuche. Pro Werktag gingen rund 1500 Lohnanfragen ein.

Arbeitgeber: Branchen überprüfen

Der Arbeitgeberverband schliesst nicht aus, dass es durch die Personen-Freizügigkeit einen Druck auf die Löhne gegeben hat. Deshalb habe man ja auch die flankierenden Massnahmen unterstützt, sagte Ruth Derrer Balladore vom Arbeitgeberverband.

Die nun präsentierten Zahlen des SGB seien aber wenig aussagekräftig. Diese seien erhoben worden, als diverse Massnahmen erst eingeführt worden seien. Trotzdem befürworte der Arbeitgeberverband, dass die möglicherweise betroffenen Branchen nun überprüft würden.

swissinfo und Agenturen

Nach dem Nein der Schweizer Bevölkerung zum Beitritt der Schweiz zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) 1992, hat der Bundesrat bilaterale Verhandlungen mit der EU aufgenommen.

Im Mai 2000 wurde ein erstes Vertragspaket von zwei Dritteln der Bevölkerung angenommen. Darunter war das Abkommen, das eine schrittweise Einführung des freien Personenverkehrs ab dem 1. Juni 2002 vorsah.

Mit der EU-Erweiterung 2004 wurden diese Verträge automatisch auf die 10 neuen EU-Staaten ausgedehnt.

Um einen massiven Zustrom ausländischer Arbeitskräfte aus dem Osten zu verhindern, hat die Schweiz Anpassungen beim Abkommen über den freien Personenverkehr im Form eines Zusatzprotokolls beantragt.

Dieses Protokoll, das von der Schweizer Bevölkerung im September 2005 angenommen wurde, ist am 1. April 2006 in Kraft getreten.

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