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Guantanamo: Rotes Kreuz appelliert an die USA

Die über 600 Gefangenen auf Guantanamo werden vom IKRK besucht, ihre rechtliche Stellung bleibt aber unklar. Keystone

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sorgt sich um die weiter ungeklärte rechtliche Situation der Gefangenen im US-Lager auf Kuba.

IKRK-Präsident Jakob Kellenberger führt am Donnerstag und Freitag in Washington Gespräche mit der US-Regierung.

“Der IKRK-Präsident hofft auf Fortschritte in zwei Punkten: Bei der immer noch ausstehenden Abklärung des individuellen rechtlichen Status der Gefangenen und bei der Situation im Lager in Guantanamo selber”, sagt IKRK-Sprecher Florian Westphal gegenüber swissinfo.

Ein Grossteil der 660 Personen wird seit zwei Jahren unter dem Vorwurf terroristischer Aktionen auf der US-Militärbasis Guantanamo auf Kuba festgehalten. Neben dem rechtlichen Status sorgt sich das IKRK auch um die psychologische Situation der Häftlinge.

Die USA verweigern den Gefangenen den Status und damit auch die Rechte von Kriegsgefangenen; Washington betrachtet sie als “illegale Kämpfer”.

IKRK-Präsident Kellenberger führt bei seinem zweitägigen Besuch in den Vereinigten Staaten Gespräche mit Aussenminister Colin Powell und Sicherheitsberaterin Condoleeza Rice.

Keine wirklichen Fortschritte

Es ist das zweite Treffen Kellenbergers mit US-Verantwortlichen in dieser Angelegenheit. Das erste hatte im Mai 2003 stattgefunden. Kellenberger werde beim erneuten Treffen ansprechen, dass das IKRK bis jetzt keine wirklichen Fortschritte habe erkennen können, sagt Westphal.

Das IKRK besucht die Häftlinge seit der Gründung des Camps im Januar 2002. Der letzte Besuch fand im November 2003 statt, der nächste ist für Ende Januar vorgesehen.

“Es gibt Unterschiede bei der Beurteilung der rechtlichen Interpretation zwischen dem IKRK und den USA”, betont Westphal. “Die USA meinen, dass die gegenwärtige Behandlung der Gefangenen genügt. Für uns ist das nicht der Fall.”

Kein Gefangener darf ausserhalb des Rechts stehen

Die Gefangenen würden gewissermassen ausserhalb der Gesetzgebung festgehalten. “Dass eine Einzelperson aus dem Rechtssystem fallen kann, ist für uns nicht akzeptabel”, zeigt sich Westphal besorgt.

Er ist aber zuversichtlich, dass es zu Verbesserungen kommt. “Es gibt Aussichten auf einen Erfolg, darum führen wir diesen Dialog mit den USA auf verschiedenen Ebenen weiter. Irgendwie muss diese Situation gelöst werden.”

Saddam Hussein als prominenter Kriegsgefangener

Kellenberger werde mit Powell und Rice auch die Lage in Irak, Afghanistan und in Nahost besprechen, ergänzt Westphal.

Die Gefangenenbesuche beim früheren irakischen Machthaber Saddam Hussein würden jedoch direkt mit der US-Zivilverwaltung in Bagdad verhandelt.

“Der Status von Saddam Hussein als Kriegsgefangener ist sehr wichtig, auch um zu klären, vor welchem Gericht er sich verantworten muss”, so Westphal weiter.

Dies gelte für alle Gefangenen; jeder Häftling brauche eine rechtlich verankerte Lösung. “Es muss betont werden, dass auch Kriegsgefangene vor Gericht gestellt werden können.”

IKRK hat Zugang zu Kriegsgefangenen

Nach den Konventionen über die Behandlung von Kriegsgefangenen hat das IKRK das Recht, alle Personen, die im Zuge eines bewaffneten Konflikts gefangen genommen wurden, zu besuchen; seien es Kriegsgefangene, Verwundete oder Zivilpersonen.

Nach IKRK-Angaben war Hussein seit seiner Festnahme durch die Genfer Konvention geschützt – entweder als Kriegsgefangener oder als Zivilinternierter.

swissinfo

Seit Januar 2002 unterhalten die USA auf Kuba ein Gefangenenlager, wo sie Personen festhalten, denen sie Terrorismus vorwerfen.
Rund 600 Personen aus über 40 Ländern sitzen zur Zeit im so genannten Camp Delta ein.
Das IKRK besucht die Gefangenen regelmässig, kritisiert aber, dass der individuelle rechtliche Status der Gefangenen nach wie vor nicht geklärt sei.

Nach der Genfer Konvention von 1949 müssen Kriegsgefangene mit “Menschlichkeit” behandelt werden.

Vergeltungsmassnahmen und Folter sind verboten. Kriegsgefangene dürfen nicht zu Aussagen gezwungen werden.

Sie müssen vor “Gewalttätigkeit oder Einschüchterung, Beleidigung und der öffentlichen Neugier” geschützt werden.

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