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Klare Regeln für die Kulturförderung

Auch die Förderung der Volkskultur soll gesetzlich verankert werden. Keystone

Während der laufenden Herbstsession diskutiert der Nationalrat das neue Kulturförderungs-Gesetz. Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll weitgehende Autonomie erhalten.

In der mehrsprachigen und föderalistischen Schweiz gehört die Kulturförderung traditionell zu den Aufgaben der Kantone und Gemeinden. Doch im Laufe der Jahre hat sich der Bund zunehmend in der Kulturförderung breit gemacht. Vor allem das Bundesamt für Kultur (BAK) und die Stiftung Pro Helvetia sind in diesem Bereich tätig.

Seit 2000 enthält die Bundesverfassung einen Kulturartikel (Art. 69). Dort steht zwar nach wie vor in Absatz 1: “Für den Bereich der Kultur sind die Kantone zuständig.” Doch Artikel 2 hält fest, dass der Bund darüber hinaus aktiv werden kann, wenn es um “kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse” geht.

Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage hat die Regierung ein Gesetz zur nationalen Kulturarbeit vorgelegt. Das Gesetz unterstreicht insbesondere die subsidiäre Funktion der Eidgenossenschaft und definiert die Aufgabenverteilung zwischen den einzelnen Akteuren.

Die vorberatende Kommission für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Nationalrats hat entschieden, in das Kulturförderungsgesetz auch das Gesetz über die Stiftung Pro Helvetia zu integrieren. Anfänglich war für Pro Helvetia ein eigenes Gesetz vorgesehen.

Die Stiftung muss sich demnach weiterhin für die Verbreitung der Schweizerischen Kultur, für den kulturellen Austausch zwischen den Sprachregionen sowie für die Promotion schweizerischer Kultur im Ausland einsetzen. Zudem wird die von vielen Kulturakteuren geforderte Autonomie der Stiftung gestärkt. Der Stiftungsrat wird zu diesem Zweck von 25 auf 9 Mitglieder verkleinert. Er soll nur noch strategische Entscheide fällen.

Kulturkommission soll beraten

Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz dem Bund, das Schaffen der Künstlerinnen und Künstler mit Werk- und Projektbeiträgen, Stipendien, Studiendarlehen und Auszeichnungen zu fördern.

Dem Bundesamt für Kultur (BAK) bleiben laut Gesetz dagegen vor allem Aufgaben der Bewahrung des Kulturguts von nationaler Bedeutung, die Unterstützung von kulturellen Vereinen oder Gemeinschaften und die Vergabe von Auszeichnungen an Künstler.

Viele Kulturschaffende empfanden den Regierungsvorschlag für das Kulturförderungsgesetz als zu technokratisch. Die vorberatende Kommission hat diese Kritik aufgegriffen und die Botschaft um Vorschläge ergänzt.

So wird konkret die Schaffung eines Kulturrates vorgeschlagen (9 bis 15 Mitglieder), der den Bundesrat in kulturellen Belangen beratend zur Seite stehen soll. Ausserdem wird konkret festgehalten, dass der Bund auch den Zugang zur “Volkskultur” ermöglichen und erleichtern soll.

Einstimmig beschloss die Kommission, dass Pro Helvetia nach Absprache die kulturellen Auslandaktivitäten des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – mit Ausnahme von Projekten geringerer Bedeutung – umsetzen soll.

Mögliche Kontroversen

Der Verweis auf die Volkskultur ist eine Konzession an die national-konservativen Kräfte. Trotzdem gefällt diesen Kreisen das Kulturförderungsgesetz als Ganzes nicht. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) verlangt sogar, gar nicht auf die Vorlage einzutreten. Grund: Das Gesetz erweitere das Pflichtenheft der Eidgenossenschaft und schaffe somit zusätzliche Kosten.

Sowohl die Vergabe von Werk- und Projektbeiträgen, als auch die Schaffung eines Kulturrates sind in der vorberatende Kommission nur mit hauchdünnen Mehrheiten angenommen worden. In der Plenarabstimmung könnte es eng werden. Dies gilt auch für das Thema der sozialen Sicherheit von Künstlern, über welche in einer gesonderten Motion gesprochen wird.

Die von der Kommissionsmehrheit verabschiedete Gesetzesvorlage stellt in jedem Fall ein deutliches Zeichen zur Unterstützung der Kultur dar. Es scheint, dass so auch die Polemik um die Affäre Hirschhorn überwunden werden kann.

In der Folge einer viel diskutierten Ausstellung des Schweizer Künstlers Thomas Hirschhorn im Schweizer Kulturzentrum von Paris im Jahr 2004 hatte der Ständerat (Kantonskammer) die Beiträge an die Kulturstiftung Pro Helvetia um eine Million Franken gekürzt. Kulturschaffende kritisierten dies als “Strafaktion” und Einmischung der Politik in die Autonomie der Kunst.

swissinfo, Andrea Tognina
(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia ist eine Stiftung öffentlichen Rechts mit dem Auftrag, kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse zu fördern.

Sie wurde 1939 gegründet und wird vollumfänglich vom Bund finanziert.

Ihr Jahresbudget beträgt rund 33 Mio. Franken.

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