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SVP-Plakat: Freispruch

Rassen-Diskriminierung auf dem Plakat oder nicht? Den Freispruch des Gerichts wollen die Kläger nicht akzeptieren. Keystone Archive

Freispruch für die Verantwortlichen eines Plakats der Schweizerischen Volkspartei. Die Klage hatte auf Rassen-Diskriminierung in einer Abstimmungs-Kampagne gelautet.

Mit umstrittenen Plakaten und Inseraten hatte die SVP im Frühling 1998 eine Subvention von 50’000 Franken der Stadt Zürich für das Integrationsprojekt “Konktaktnetz für Kosovo-Albaner” der Caritas Zürich bekämpft. Die SVP gewann zwar die Volks-Abstimmung, das Geld wurde nicht gesprochen. Die Kampagne aber hatte ein gerichtliches Nachspiel.

Wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismus-Strafnorm fand im November der Prozess gegen den Auftrag gebenden SVP-Parteisekretär Karl Schroeder, den Auftragnehmer des Werbebüros und den Grafiker der Plakate statt. Angeklagt waren auch die Verantwortlichen der Druckerei und der Plakatgesellschaft sowie die Inserate-Chefs diverser Quartierzeitungen und des “Tages-Anzeigers”.

Nicht zu Hass gegen Kosovo-Albaner aufgerufen

Die zehn Angeklagten wurden vom Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich freigesprochen und erhalten Prozess-Entschädigungen. Die Genugtuungs-Forderung des Kosovo-Albaners, der mit der Strafanzeige den Prozess angestrengt hatte, wurde abgelehnt.

Die Plakate und Inserate hätte nicht zu Hass oder Diskriminierung gegen Kosovo-Albaner aufgerufen, erklärte der Einzelrichter an der Urteilseröffnung am Freitag. Ebenso wenig bewirkten sie eine Herabsetzung der Kosovo-Albaner, die laut Richter als Ethnie im Sinne des Gesetzes zu betrachten seien.

Dass die Plakate Betroffenheit auslösen können und dies auch getan haben, räumte er ein. Während “Kosovo-Albaner” und “Nein” in Grossbuchstaben von den Plakaten prangte, war “Kontaktnetz für” nur klein gedruckt. Die primäre Botschaft, so der Bezirksanwalt, hiess “Kosovo-Albaner Nein”.

Als Abstimmungs-Plakat erkennbar

Diese Meinung teilte der Richter nicht: Der erste Blick falle zwar auf das grosse “Nein” und die Wortgruppe “Kontaktnetz für” sei kleiner geschrieben – aber sie sei klar erkennbar und lesbar.

Das Plakat dürfe nicht – wie dies ein Gutachter getan habe – die drei Wortgruppen “Nein”, “Kosovo-Albaner” und “Kontaktnetz für” einander gegenüberstellen, sondern den Text als ganzes und das SVP-Logo. “Und dann ist es klar als Abstimmungs-Plakat erkennbar”, hielt der Richter fest.

Berufung eingelegt

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen (DJZ), die das Verfahren in Gang gebracht hatten, legten bereits unmittelbar nach der Urteils-Verkündung Berufung ein. “Die Erklärungen des Richters überzeugen gar nicht”, sagte Rechtsanwalt und Vorstandsmitglied der DJZ, Jürg Leimbacher.

Unzufrieden mit dem Urteil ist auch Caritas Zürich: Das Gericht habe es verpasst, klare Leitplanken für künftige öffentliche Kampagnen im Zusammenhang mit ausländerpolitischen Abstimmungen zu setzen, heisst es in einer Mitteilung des Hilfswerkes.

swissinfo und Agenturen

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