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“Sozialwerke sind kein Selbstbedienungsladen”

Hohe Regeldichte: Die Schweizer Sozialwerke. Keystone

Rabenschwarz - so malen die Gegner der erweiterten Personenfreizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien die Zukunft der Schweizer Sozialwerke. Die gegnerischen Argumente entpuppen sich bei näherem hinsehen allerdings als populistische Propaganda.

Ein Ja zur Erweiterung und Weiterführung der Personenfreizügigkeit führe zu einer “Aushöhlung der AHV” und zur “Plünderung der Arbeitslosenkasse”, warnt die SVP im Vorfeld der Volksabstimmung vom 8. Februar.

Die Warnung zielt an den Fakten vorbei. Renten oder Arbeitslosengelder setzen regelmässiges Einzahlen über einen bestimmten Zeitraum voraus.

“Wer aufgrund der Personenfreizügigkeit in der Schweiz arbeitet hat nach einem Jahr Arbeit in der Schweiz Anspruch auf eine AHV-Rente”, schreibt die SVP. – Das ist nur die halbe Wahrheit.

Fakt ist: Wer in der Schweiz arbeitet und AHV-Beiträge einzahlt – ob Schweizer oder Ausländer spielt keine Rolle – hat nach einem Jahr Anrecht auf eine AHV-Rente.

“Es wäre eine symbolische Rente. Die volle Leistung kriegt nur, wer 44 Jahre lang Beiträge einbezahlt hat”, sagt Stephan Cueni vom Bundesamt für Sozialversicherung.

Ein Beispiel: Wer ein Jahr lang AHV-Beiträge einzahlt, erhält eine Rente von höchstens 52 Franken monatlich. Dazu kommt: Die Rente wird erst nach Erreichen des Rentenalters ausbezahlt. Ein 30-jähriger Arbeitnehmer aus Rumänien müsste also 35 Jahre auf die Auszahlung seiner ersten AHV-Rente in der Höhe von maximal 52 Franken warten.

“Die Sozialwerke sind kein Selbstbedienungsladen”, so Cueni. “Wir gelten nur das ab, was in Form von Beiträgen einbezahlt worden ist.”

AHV profitiert von Freizügigkeit

Mit der Personenfreizügigkeit sind vor allem junge, gut qualifizierte Arbeitnehmer in die Schweiz gekommen. Darunter sind viele Arbeitnehmer, die mehr als 80’000 Franken jährlich verdienen und deshalb mehr Geld einzahlen, als sie je Leistungen beziehen werden. Im Observatoriumsbericht des Staatsekretariates für Wirtschaft (Seco) wird aufgezeigt, dass die Angehörigen aus EU-Staaten vergleichsweise mehr Beiträge zahlen als sie Leistungen beziehen

“Für uns waren die positiven Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens auf die Finanzierung der AHV und der Invalidenversicherung angenehme Überraschung. Die Personenfreizügigkeit führt also mitnichten zu einer Aushöhlung der AHV, sondern ist im Gegenteil ein Segen für die AHV”, sagt Cueni.

Dazu kommt: Die Schweiz hat mit praktisch allen EU-Mitgliedstaaten bilaterale Sozialversicherungsabkommen , die Jahre vor der Personenfreizügigkeit in Kraft getreten sind und den Bereich der AHV und der IV ähnlich regeln. “Bei einem Wegfall des Personenfreizügigkeits-Abkommens würden diese Abkommen wieder aufleben”, betont Cueni.

Plünderung nicht realistisch

Kein realistisches Szenario ist die von der SVP befürchtete “Plünderung der Arbeitslosenkasse” bei einem Ja zur Erweiterung der Freizügigkeit.

Im Extremfall habe ein Arbeitnehmer aus der EU Anspruch auf Arbeitslosengelder, auch wenn er nur einen Tag oder wenige Wochen in der Schweiz gearbeitet habe, argumentiert die SVP.

Rein theoretisch sei das “eine Möglichkeit”, sagt dazu Hanspeter Egger, Leiter Rechtsvollzug Arbeitsmarkt beim Seco. Recht auf Arbeitslosengelder hat, wer ein Jahr lang gearbeitet und Beiträge einbezahlt hat. Das kann auch in einem EU-Land sein.

Missbräuche ausgeschlossen

Ein Rumäne, der mindestens ein Jahr in Rumänien oder in Deutschland gearbeitet hat, könnte also in der Schweiz eine Stelle annehmen und wäre bereits nach einem Tag Arbeit bezugsberechtigt. “In der Praxis ist das aber kein realistisches Szenario, denn das wäre ein klarer Missbrauch”, sagt Egger. Der Rumäne würde zudem seine Aufenthaltsbewilligung verlieren und müsste ausreisen.

Auch die Invalidenversichersicherung ist kein Selbstbedienungsladen. “Wer drei Jahre in der Schweiz gearbeitet, Beiträge einbezahlt hat und die Bedingungen für eine IV-Rente nachweislich erfüllt, kann seinen Anspruch auf eine Rente geltend machen”, erklärt Stephan Cueni vom Bundesamt für Sozialversicherungen. “Nach nur drei Jahren ist die Rente allerdings verschwindend klein.”

swissinfo, Andreas Keiser

Im Jahr 1999 haben die Schweiz und die EU (damals 15 Länder) ein erstes Paket von bilateralen Abkommen abgeschlossen. Dieses ermöglichte vor allem eine wechselseitige Öffnung der Märkte.

Die Bilateralen Abkommen I mit der Europäischen Union (2002 in Kraft getreten) betreffen sieben Bereiche: Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung.

Im Jahr 2004 einigten sich Bern und Brüssel auf ein zweites Paket, um die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen zu stärken.

Dieses Vertragspaket, die Bilateralen II, trat zwischen 2005 und 2008 in Kraft. Betroffen sind der wirtschaftliche Austausch (Lebensmittelindustrie, Tourismus, Finanzplatz) sowie eine Zusammenarbeit in politischen Bereichen wie Sicherheit und Asyl (Schengen/Dublin) sowie Umwelt und Kultur.

Im Jahr 2006 hat die Schweiz der Ausweitung der Bilateralen Verträge auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten zugestimmt.

Am 8. Februar 2009 muss das Schweizer Stimmvolk über eine Ausweitung der Verträge auf Rumänien und Bulgarien entscheiden, die 2007 Mitgliedstaaten der EU wurden.

Die Schweizer Demokraten, die Lega dei Ticinesi sowie die Junge Schweizerische Volkspartei (SVP) haben das Referendum ergriffen und die nötigen 50’000 Unterschriften gesammelt.

swissinfo.ch

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