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Beziehungen Schweiz-EU auf dem Prüfstand

Freizügigkeit ist keine Einbahnstrasse: Auch Schweizer können im Ausland arbeiten. Keystone

Osteinwanderung, Plünderung der Sozialwerke, Sabotage an der Demokratie oder Wachstumsmotor, Sicherung der Arbeitsplätze, neue Märkte und Stabilität mit dem wichtigsten Exportpartner? Am 8.2. stimmt die Schweiz über den freien Personenverkehr ab.

Es geht um die Fortführung der Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union (EU) und um die Erweiterung dieses Abkommens auf die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien.

Seit 2002 ist das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und den 15 “alten” EU-Ländern plus Zypern und Malta in Kraft. Seit 2006 gilt das Abkommen auch für die restlichen acht der zehn Länder, die seit 2004 der EU angehören.

Das Abkommen ist Teil der Bilateralen I, gilt auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten gekündet werden. Die Schweiz hat es von Anfang an auf sieben Jahre befristet. Darum kommt die Verlängerung vors Volk. Zusätzlich geht es um die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien.

Die Fortführung der bestehenden Personenfreizügigkeit ist praktisch unumstritten. Zankapfel ist die Ausdehnung. Nach langem Hin und Her hat das Parlament im Juni 2008 die beiden Vorlagen in ein Paket verpackt.

Die Junge SVP und die Schweizer Demokraten haben dagegen das Referendum ergriffen.

Grosser Schaden

Bei einem Ja würde die Personenfreizügigkeit schrittweise auf Rumänien und Bulgarien ausgedehnt. Ein Nein hätte höchstwahrscheinlich die Konsequenz, dass das gesamte bilaterale Vertragswerk zwischen der Schweiz und der EU aufgelöst würde.

Laut den Befürwortern – das sind die grossen Parteien ohne Schweizerische Volkspartei (SVP), Wirtschaftsverbände und Gewerkschaften – hätte dies gravierende Folgen für die Wirtschaft. “Wir müssten mit Exportrestriktionen rechnen. Der volkswirtschaftliche Schaden wäre gross und würde sich sehr schnell auf unseren Wohlstand auswirken”, befürchtet Finanzminister Hans-Rudolf Merz im Gespräch mit swissinfo.

Die Gegner – angeführt vom SVP-Übervater Christoph Blocher – bezeichnen die Befürchtungen der Befürworter als “dummes Zeug”. Laut Blocher wäre es “keine Katastrophe”, wenn die EU die Verträge kündigen würde. “Die Verträge nützen doch zu 90% der EU. Denken Sie nur an das Verkehrsabkommen”, sagte er gegenüber der Tageszeitung Blick.

Umstrittenes Paket

SVP-Nationalrat Hans Fehr bezeichnet die Paketvorlage gegenüber swissinfo als “Sabotage an der Demokratie”.

Die Schweiz könne nicht zwei Kategorien von EU-Ländern definieren, sagt hingegen der sozialdemokratische Nationalrat Christian Levrat. “Die Schweiz würde nie akzeptieren, wenn die EU einen Vertrag ausschliesslich mit der Deutschschweiz abschliessen würde und die Westschweiz ausgeschlossen wäre.”

Eine Auftrennung in zwei Vorlagen sei “Wunschdenken der SVP. Die Partei nimmt das auch als Vorwand, um ihre internen Spaltungen zu verstecken”, sagt Levrat.

Bisher nicht von Roma überrannt

Die Erweiterung auf Rumänien und Bulgarien sei ein “unverantwortbares Risiko”, das zu “einem unabsehbaren Zuwanderungsdruck” führe, sagt Hans Fehr. “Es besteht die Gefahr, dass wir Kriminalität importieren und dass Leute zu Tausenden unser soziales Netz beanspruchen werden.”

Für Fehrs Parteikollegen, den Unternehmer und Nationalrat Peter Spuhler ist das Angstmacherei. Spuhler verweist auf die Slowakei, das europäische Land mit dem grössten Roma-Anteil und seit 2006 geltendem freien Personenverkehr mit der Schweiz.

“Es ist mir nicht bekannt, dass wir von diesen Roma überrannt worden wären.” Die Gegner differenzierten vielfach nicht zwischen Personenfreizügigkeit, Asyl und illegaler Zuwanderung, so Spuhler.

Einreise schon heute möglich

In der Tat können auch ohne Personenfreizügigkeit alle EU-Bürger ohne Visa – das heisst ohne besondere Kontrollen – für drei Monate in die Schweiz einreisen.

Eine Aufenthaltsbewilligung erhält nur, wer einen Arbeitsvertrag hat, nachweislich selbständigerwerbend ist oder den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten kann.

Für das Staatssekretariat für Wirtschaft ist die Personenfreizügigkeit eine Erfolgsgeschichte. Rund einen Drittel des jährlichen Wirtschaftswachstums zwischen 2004 und 2007 führen seine Ökonomen auf die positiven Effekte der Personenfreizügigkeit zurück.

Hans Fehr zweifelt: “Da wird behauptet, man habe 250’000 Arbeitsplätze geschaffen und 500’000 Leute in der EU wollten Schweizer Käse kaufen. Das ist doch ein Witz. Das ist schlicht nicht wahr.”

Es sei unbestritten, dass die Wirtschaft ausländische Arbeitskräfte brauche. “Aber die haben wir immer bekommen, mit Kontingenten. Wir brauchen keine Freizügigkeit mit diesen unabsehbaren Risiken.”

swissinfo, Andreas Keiser

Die Schweiz verfolgt ihre Integration in Europa auf bilateralem Weg. Seit dem Freihandelsabkommen von 1972 haben sich die Beziehungen immer stärker durch Abkommen verwoben.

Die Bilateralen Abkommen I mit der EU (unterzeichnet im Jahr 1999) sind klassische Marktöffnungs-Abkommen in sieben Bereichen: Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung.

Das zweite Vertragspaket, die Bilateralen II aus dem Jahr 2004, berücksichtigt weitere wirtschaftliche Interessen (Lebensmittelindustrie, Tourismus, Finanzplatz) und erweitert die Zusammenarbeit Schweiz-EU über den bisherigen wirtschaftlichen Rahmen auf weitere politische Bereiche wie Sicherheit, Asyl (Schengen/Dublin), Umwelt und Kultur.

Im Europabericht 2006 kam der Bundesrat zum Schluss, dass die materiell wie ideell verstandenen europapolitischen Ziele der Schweiz mit dem heute bestehenden Vertragswerk und dessen Weiterentwicklung am besten erreicht werden. Der EU-Beitritt bleibt einzig “eine längerfristige Option”.

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