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Fünfte Schweiz unterstützt Personenfreizügigkeit

Die bilateralen Abkommen haben das Leben der Auslandschweizer in der EU verändert. Keystone

Die Abstimmung vom 8. Februar über die Personenfreizügigkeit bewegt auch die Fünfte Schweiz: Im Falle einer Ablehnung befürchten die Auslandschweizer, die in der EU leben und arbeiten, negative Konsequenzen.

In wenigen Wochen entscheidet das Schweizer Volk darüber, ob das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU weiter geführt und auf Rumänien und Bulgarien ausgeweitet wird.

Dieser Urnengang ist auch für einen Grossteil der Auslandschweizer sehr wichtig.

“Die Sache ist ganz einfach: 400’000 Schweizer leben im EU-Raum. Wenn die Personenfreizügigkeit abgelehnt wird, wird Brüssel wohl die Guillotine-Klausel anwenden”, sagt Jacques-Simon Eggly, Präsident der Auslandschweizer-Organisation (ASO).

Das heisst: Im Falle einer Kündigung oder einer Nichtverlängerung würde nicht allein der betreffende Vertrag, sondern das Paket mit allen sieben Abkommen hinfällig.

Laut Eggly ist die Schweiz wirtschaftlich vollständig von der EU abhängig. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hält er daher “für totalen Wahnsinn”.

Ängste unbegründet

Der ASO-Präsident hält auch die Befürchtungen in Hinblick auf die Ausweitung des freien Personenverkehrs auf die EU-Länder Rumänien und Bulgarien für unbegründet.

Immer wieder ist zu hören, eine massive Einwanderung aus diesen beiden Ländern stehe bevor und die Kriminalität werde ansteigen.

“Diese Ängste entbehren jeglicher Grundlage, weil die Personenfreizügigkeit Personen mit einer Arbeitsbewilligung betrifft, und nicht Fahrende, wie manche befürchten”, sagt er.

“Eine Rückweisung der Personenfreizügigkeit ist ökonomisch, aber auch kulturell inakzeptabel. Eine Organisation wie die unsere befürwortet jede Art von Austausch mit dem Ausland”, hält Eggly weiter fest.

In ihrer offiziellen Stellungnahme hat die ASO betont, dass die Personenfreizügigkeit in den letzten sechs Jahren der Schweiz nützlich war und die Mobilität der Schweizer im Ausland erleichtert habe. Der Zugang zu Sozialleistungen oder die Anerkennung von Studienabschlüssen für Schweizer im EU-Raum sei wesentlich leichter geworden.

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Freier Personenverkehr

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Freier Personenverkehr oder Personenfreizügigkeit ist eine der vier Grundfreiheiten, auf denen die Europäische Union (EU) aufgebaut ist (neben Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit sowie freiem Kapital- und Zahlungsverkehr). Personenfreizügigkeit ist das Recht, in die Schweiz oder ein EU-Land einzureisen, dort Arbeit zu suchen, wohnen und arbeiten zu dürfen. Sie unterliegt gewissen Regulierungen und Beschränkungen. Die Schweiz hat…

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Von der Hölle ins Paradies

Universitätsprofessor Jean-Paul Aeschlimann ist Schweizer Honorarkonsul in Montpellier (Frankreich) und ASO-Vizepräsident. Seit 36 Jahren lebt und arbeitet er im Ausland. Er konnte am eigenen Leib erfahren, welche (positiven) Konsequenzen die Personenfreizügigkeit mit sich brachte.

“Seit 2002 ist es für die Schweizer viel leichter geworden, in einem EU-Land zu leben. Es braucht keine Niederlassungs- und Arbeitsbewilligungen mehr; und die Schweizer werden praktisch wie EU-Bürger behandelt.”

Das war ein radikaler Bruch mit der Vergangenheit: “Nach der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum im Jahr 1992 war es für Schweizer Bürger sehr schwer, eine bezahlte Anstellung in Europa zu finden.”

Aeschlimann erinnert sich an die zumeist erfolglosen Versuche, damals Schweizer Personal für sein Labor in Montpellier einzustellen: “Man musste die Stellen international ausschreiben und zuerst beweisen, dass man alle Bewerbungen genau geprüft hatte. Dann musste man erklären, warum ein Kandidat aus der Schweiz gegenüber anderen Bewerbern Vorteile aufwies.”

“Jetzt ist alles leichter”

Diese Einschätzung wird von der Mehrheit der in EU-Ländern ansässigen Schweizerinnen und Schweizern geteilt, wie der Auslandschweizer-Kongress im August 2008 in Freiburg deutlich machte.

Roberto Engeler, Ökonom und Präsident des Dachverbands der Schweizer Vereinigungen in Italien, hat beispielsweise die Konsequenzen der Personenfreizügigkeit für Schweizer Bürger in Italien untersucht.

“Heute ist alles leichter und schneller. Wer früher in Italien wohnen wollte, musste von der Polizei die nötigen Bewilligungen erhalten”, erzählt er.

“Das bedeutete, ewig anzustehen und gegen die italienische Bürokratie anzukämpfen, um irgendwelche Stempel zu erhalten. Es gab nur einen Vorteil im alten System: Die Prozedur zeigte Antragstellern auf einen Schlag, ob sie für ein Leben in Italien gemacht waren.”

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ASO

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Auslandschweizer-Organisation (ASO) vertritt in der Schweiz die Interessen der rund 650’000 Auslandschweizerinnen und -schweizer. Sie informiert die Landsleute im Ausland über das Geschehen in der Schweiz und bietet ihnen eine breite Palette von Dienstleistungen an. Die 1916 gegründete Organisation wird von rund 750 Schweizervereinen und schweizerischen Institutionen in aller Welt getragen.

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Ein Imageschaden

Jean-Paul Aeschlimann ist überzeugt, dass die Art und Weise der laufenden Diskussion über die Personenfreizügigkeit dem Image der Schweiz schadet. Denn es gehe dabei einzig und allein um mögliche Gefahren und Finanzfragen.

“Hier in Frankreich wird dies sehr kritisch kommentiert: Die Schweizer werden als Egoisten dargestellt, die immer nur die – gar nicht vorhandenen – Risiken sehen und befürchten, etwas von ihrem sehr hohen Lebensstandard verlieren zu können.”

Aeschlimann appelliert daher an seine Landsleute: “Die EU kann den Auslandschweizern schnell das Leben zur Hölle machen. Im Jahr 2008 hatte Frankreich eine alte Norm angewendet, welche nicht-berufstätigen Schweizern den Zugang zu den Sozialwerken verunmöglichte. Dank der Bilateralen Verträge konnte der Entscheid rückgängig gemacht werden. Sollte das Paket der Bilateralen platzen, müssten wohl die Auslandschweizer als erste den Preis dafür bezahlen.”

swissinfo, Andrea Clementi
(Übertragen aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

Im Jahr 2008 hat die Auslandschweizer-Organisation bei in der EU wohnhaften Schweizern eine Umfrage durchgeführt.

67% der Befragten beurteilten die Personenfreizügigkeit positiv. Gleich viele Personen beurteilten eine allfällige Kündigung der Bilateralen Verträge negativ für die Schweiz und die Auslandschweizer in EU-Ländern.

47% waren zudem der Ansicht, dass die Personenfreizügigkeit die Integration der Auslandschweizer in ihren jeweiligen Wohnsitzländern erleichtert hat.

An seiner Sitzung vom 23. August 2008 hat sich der Auslandschweizer-Rat mit grosser Mehrheit für eine Weiterführung und Ausweitung des Freizügigkeits-Abkommens ausgesprochen.

Im Jahr 1999 haben die Schweiz und die EU (damals 15 Länder) ein erstes Paket von bilateralen Abkommen abgeschlossen. Dieses ermöglichte vor allem eine wechselseitige Öffnung der Märkte.

Die Bilateralen Abkommen I mit der Europäischen Union (2002 in Kraft getreten) betreffen sieben Bereiche: Personenfreizügigkeit, Technische Handelshemmnisse, Öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Landverkehr, Luftverkehr, Forschung.

Im Jahr 2004 einigten sich Bern und Brüssel auf ein zweites Paket, um die Zusammenarbeit in weiteren Bereichen zu stärken.

Dieses Vertragspaket, die Bilateralen II, trat zwischen 2005 und 2008 in Kraft. Betroffen sind der wirtschaftliche Austausch (Lebensmittelindustrie, Tourismus, Finanzplatz) sowie eine Zusammenarbeit in politischen Bereichen wie Sicherheit und Asyl (Schengen/Dublin) sowie Umwelt und Kultur.

Im Jahr 2006 hat die Schweiz der Ausweitung der Bilateralen Verträge auf die 10 neuen EU-Mitgliedstaaten zugestimmt.

Am 8. Februar 2009 muss das Schweizer Stimmvolk über eine Ausweitung der Verträge auf Rumänien und Bulgarien entscheiden, die 2007 Mitgliedstaaten der EU wurden.

Die Schweizer Demokraten, die Lega dei Ticinesi sowie die Junge Schweizerische Volkspartei (SVP) haben das Referendum ergriffen und die nötigen 50’000 Unterschriften gesammelt.

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