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11. AHV-Revision bereit für den Nationalrat

Junggebliebene Seniorinnen und Senioren auf einer Schlauchboot-Fahrt; ab 2009 soll für Frauen und Männer das flexible Rentenalter 65 gelten. Keystone

Die 11. AHV-Revision kommt auf wackligen Füssen in den Nationalrat. Die Sozialkommission (SGK) hat die Vorlage mit 9 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen verabschiedet. Materiell änderte die zweite Lesung kaum mehr etwas an ihren Beschlüssen.

Dieser Inhalt wurde am 06. April 2001 publiziert Minuten

Vor den Medien sprach Kommissions-Präsidentin Rosmarie Dormann (CVP/LU) am Freitag (06.04.) von einer «mittleren Unzufriedenheit». Sie attestierte dem Paket deshalb gute Chancen, die Plenardebatte in der Mai-Sondersession zu überstehen. Bei 41 Minderheitsanträgen erwartet Yves Guisan (FDP) demgegenüber noch viele Änderungen.

Sozial abgestufte Rentenkürzung

Einig ist sich die SGK darin, dass ab 2009 für Frauen und Männer das flexible Rentenalter 65 gelten soll. Um allen den Vorbezug einer ganzen Rente ab 62 und einer halben Rente ab 59 zu tragbaren Bedingungen zu ermöglichen, will sie rund 800 Mio. Franken einsetzen. Der Bundesrat sah dafür nur die 400 Mio. vor, die mit der Erhöhung des Frauenrentenalters eingespart werden.

Gemäss SGK wird die Rente bis zu einem Einkommen von 48'000 Franken bei einem Vorbezugsjahr lebenslang um 0,9 Prozent, bei zwei Jahren um 4,1 Prozent und bei drei Jahren um 8,4 Prozent gekürzt. Dann steigt der Kürzungssatz linear an. Ab 72'000 Franken beträgt er die versicherungstechnisch notwendigen 3,4, 8,4 und 14,3 Prozent. Laut Bundesrat wären es maximal 16,8 Prozent.

Sparen bei der Witwenrente

Bis zum Schluss umstritten war die Gleichstellung der Witwen mit den Witwern. Die SGK bekräftigte schliesslich ihre Beschlüsse, nach denen 50 Prozent der künftigen Witwen leer ausgehen werden. Grundsätzlich sollen Verwitwete nur noch eine Rente erhalten, so lange sie Kinder unter 18 Jahren betreuen. Der Besitzstand bleibt aber gewahrt, und die Frauen werden mit zusätzlichen Massnahmen geschont.

Mit 13 zu 12 Stimmen zog die Kommission diese Lösung dem Antrag Guisans vor, der das heutige Regime beibehalten und lediglich die Rente Kinderloser streichen möchte. Auf der Strecke blieben auch der Vorschlag der SP für den Status quo und ein SVP-Antrag für das Modell des Bundesrates, mit dem bei den Witwen 786 statt nur 510 Mio. gespart würden.

Mischindex bleibt

Bei der Anpassung der Renten hielt die Kommission am umstrittenen Mischindex fest, der je zur Hälfte die Lohn- und Preisentwicklung erfasst. Eine bürgerliche Minderheit möchte die Löhne zu einem Drittel und die Preise zu zwei Dritteln heranziehen, eine linke schlägt das Umgekehrte vor.

Auch die andern Entscheide der ersten Lesung wurden nicht mehr umgestossen. Gutgeheissen wurden so unter anderem die Erhöhung des Beitragssatzes für Selbständigerwerbende von 7,8 auf 8,1 Prozent und die Aufhebung des Freibetrages für erwerbstätige Altersrentner.

MWST-Erhöhung später

Mit 15 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen verabschiedete die SGK die Verfassungsvorlage zur finanziellen Konsolidierung. Danach kann das Parlament die MWST zugunsten der AHV um 1,5 Prozentpunkte erhöhen. Im Gegensatz zum Bundesrat will die SGK die ganzen vier Milliarden in die AHV-Kasse lenken und nicht 17 Prozent für den Beitrag des Bundes zurückhalten.

Nach Ansicht der SGK erlaubt es die verbesserte Wirtschaftslage, statt 2004 erst um das Jahr 2007 ein halbes MWST-Prozent zu erheben. Den zweiten Schritt für ein Prozent erwartet sie laut Dormann ungefähr 2011, wobei sie allerdings von sehr optimistischen Annahmen ausgeht. Grundsätzliche Opposition meldete die SVP an.

Unter dem Strich Ziel erreicht

Mit den Mehrerträgen bei der MWST von fast einer Milliarde gegenüber dem Bundesrat konnte die SGK die grosszügigere Abfederung des flexiblen Rentenalters und die mildere «Bestrafung» der Witwen mehr als kompensieren. Unter dem Strich verbessern ihre Anträge die Rechnung der AHV um 4,985 Mrd. Franken. Gemäss Bundesrat wären es 4,620 Mrd.

swissinfo und Agenturen

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