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11. AHV-Revision die Entscheide im Überblick

Das ordentliche Rentenalter wird Anfang 2009 für Frauen wie Männer auf 65 Jahre festgesetzt. Gemäss 10. AHV-Revision steigt das Rentenalter der Frauen 2005 von 63 auf 64 Jahre. Mit der Erhöhung auf 65 Jahre spart die AHV rund 400 Mio. Franken.

Frauen und Männer können ab 59 Jahren eine halbe und ab 62 Jahren eine ganze Rente vorbeziehen.

Beim Vorbezug werden die Renten lebenslang gekürzt. Bei den unteren Einkommen ist die Reduktion wesentlich geringer. Für diese soziale Abfederung werden rund 400 Mio. Franken eingesetzt.

Die Witwenrente wird für kinderlose Witwen abgeschafft. 11 Prozent der Witwen verlieren damit ihren Anspruch. Die AHV spart 120 Mio. Laufende Renten bleiben unangetastet.

Die Kinderrente für Väter im Rentenalter wird gestrichen und durch kantonale Familienzulagen ersetzt. Die Einsparung macht rund 70 Mio. aus.

Die AHV-Renten werden nur noch alle drei statt alle zwei Jahre der Lohn- und Preisentwicklung angepasst, sofern die Teuerung nicht vier Prozent übersteigt. Damit werden 150 Mio. eingespart.

Massgeblich für die Rentenanpassung bleibt der Mischindex, der je zur Hälfte die Löhne und die Preise berücksichtigt. Wenn der AHV-Fonds in einen Engpass gerät, ist aber eine Beschränkung auf die Preise möglich.

Selbstständigerwerbende bezahlen weiterhin einen AHV-Beitrag von 7,8 Prozent des Erwerbseinkommens. Die von Bundesrat und Kommission beantragte Erhöhung auf 8,1 Prozent wurde abgelehnt. Der AHV entgehen Mehreinnahmen von 63 Mio.

Der Freibetrag von monatlich 1’400 Franken, auf dem erwerbstätige Altersrentner keine Beiträge bezahlen müssen, wird aufgehoben. Dies bringt Mehreinnahmen von 202 Mio.

Eine Verfassungsnorm ermöglicht es dem Parlament, für die AHV einen Zuschlag von maximal 1,5 Prozentpunkten auf der Mehrwertsteuer (MWST) zu erheben. Dies wird in zwei Schritten voraussichtlich 2007 und 2011 nötig sein. Erwartet werden rund vier Mrd.

Die Erträge des heutigen “Demografieprozents” und der künftigen MWST-Zuschläge gehen vollumfänglich an die AHV (und nicht zu 17 Prozent für den Bundesbeitrag an die AHV in die Bundeskasse).

swissinfo und Agenturen

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