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Alkohol-Werbung in Privat-TV?

In ausländischen privaten Fernseh-Kanälen dürfe für Alkohol geworben werden, so die Argumentation. Keystone Archive

Die privaten Fernsehstationen in der Schweiz sollen ihre Sendungen mit Spots unterbrechen und auch für Alkohol werben dürfen. Die Kleine Kammer hat am Mittwoch einer Initiative von Carlo Schmid (CVP/AI) mit 29 zu 10 Stimmen Folge geleistet.

Mit den neuen Werberegeln will der Ständerat den Privat-TV das wirtschaftliche Überleben erleichtern oder überhaupt ermöglichen, und zwar so schnell wie möglich. Er mag nicht auf die Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) warten.

Getrunken wird ja ohnehin

Carlo Schmid, Präsident der Dachorganisation Schweizer Werbung, verlangt in der Parlamentarischen Initiative eine Europa-kompatible Liberalisierung der Unterbrecher- und Alkoholwerbung. Dringlichkeit sei gegeben, sagte er. Die kleinen TV-Sender stünden auf ziemlich schwacher finanzieller Decke. “Getrunken wird ja ohnehin, es kommt nur darauf an, wer dabei das Geschäft macht.”

Schmid erhielt Unterstützung von der Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen. Alkoholwerbung gelange ja ohnehin über ausländische TV-Kanäle in die Schweizer Fernsehstuben, sagte Hans Hess (FDP/OW). Es gelte gleiche Spiesse zu schaffen. “Hier ist die Schweiz keine Insel – wenn irgendwo nicht, dann sicher hier nicht”, sagte Thomas Pfisterer (FDP/AG).

Ebenfalls für Zustimmung warb Maximilian Reimann (SVP/AG), Mitglied des Verwaltungsrates von Tele M1. Wenn die Überlebenshilfe zu spät komme, nütze sie den Privaten nichts mehr. “In drei oder vier Jahren ist nämlich einigen von ihnen der Schnauf ausgegangen.”

Überlebens-Chance einräumen

Filippo Lombardi (CVP/TI) sagte, eine vorgezogene Teilrevision des RTVG mache Sinn, weil sie den privaten TV-Veranstaltern eine Überlebens-Chance einräume. Kleine Sender würden aber nach wie vor zusätzlich auf ein Gebührensplitting angewiesen sein, ergänzte der Präsident des Verbandes schweizerischer Privatfernsehen Telesuisse.

Hans Fünfschilling (FDP/BL) erklärte als Verwaltungsrat der SRG, diese begrüsse es, wenn sie neben der grossen ausländischen Konkurrenz eine grosse inländische Konkurrenz habe. Und wenn dies mittels Alkolowerbung möglich werde, dann begrüsse die SRG auch dies. Deshalb sei der Initiative Schmid Folge zu leisten.

Vergeblicher Appell an Ethik

Auf verlorenem Posten stand die Minderheit der Kommission. Vergeblich nahm Michèle Berger (FDP/NE) Bezug auf die ethische Verantwortung gegenüber der Jugend. Die Jungen tränken bereits heute viel – ob es da klug sei, dieses Bevölkerungs-Segment mit noch mehr Werbung zu berieseln.

Ernst Leuenberger (SP/SO) sagte, nachdem Tele-24-Chef Roger Schawinski durch den Verkauf seiner Firma über Nacht reich geworden sei, gebe es wirklich keinen einzigen Grund mehr, schon heute etwas zu beschliessen. Es wäre wenig zweckmässig, aus Tagesüberlegungen heraus plötzlich einzelne Punkte aus der RTVG-Revision zu nehmen.

Bundespräsident Moritz Leuenberger erklärte, jetzt dieses Moment herausbrechen, gäbe gesetzgeberische Schwierigkeiten. Zum RTVG sei die Vernehmlassung abgeschlossen und ausgewertet, im Frühling 2002 komme die Gesetzesvorlage. Das neue RTVG werde schätzungsweise 2004 in Kraft treten.

Dolchstosslegende

Schliesslich wolle er noch einer “Dolchstosslegende” entgegen treten, sagte der Medienminister. Da die Schuld am Scheitern von Tele 24 “einfältig” dem Bund in die Schuhe geschoben worden sei, wolle er eine Faustregel zitieren: Ein Marktanteilprozent könne 5 Mio. Franken einbringen. Um zu überleben, seien aber 5 bis 10 Prozent Marktanteil notwendig; Tele 24 habe es nur auf 2 bis 3 Prozent gebracht.

swissinfo und Agenturen

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