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Antiraucher-Initiative läuft

Bis zum 19. November 2010 läuft die Sammelfrist für die Volksinitiative "Schutz vor Passivrauchen". Mit einer breiten Koalition will die Lungenliga Schweiz erreichen, was das Parlament ihrer Ansicht nach bei der Gesetzgebung verpasst hat.

Nach dem Text des Volksbegehrens muss der Bund Vorschriften zum Schutz des Menschen vor dem Passivrauchen erlassen. In Innenräumen, die als Arbeitsplätze dienen, soll das Rauchen generell verboten sein.

Nicht geraucht werden darf laut Initiative in der Regel auch in allen andern öffentlich zugänglichen Innenräumen, namentlich in Restaurants und Hotels, im öffentlichen Verkehr, in Gebäuden für Sport, Kultur oder Freizeit sowie in Gebäuden des Gesundheits-, des Sozialwesens und des Strafvollzugs. Das Gesetz bestimmt die Ausnahmen.

Nach Ansicht der Initianten haben es die Räte verpasst, die Bevölkerung mit einer wirksamen und einheitlichen Bundeslösung vor dem Passivrauchen zu schützen.

Das vom Parlament im letzten Herbst verabschiedete Bundesgesetz verbietet zwar grundsätzlich das Rauchen auch in Restaurants und Bars, lässt aber kleine und speziell gekennzeichnete Raucherbeizen zu. Rauchende dürfen auch in Fumoirs bedient werden, wenn die betroffenen Angestellten dem zustimmen.

swissinfo.ch und Agenturen

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Volksinitiative

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Volksinitiative erlaubt den Bürgerinnen und Bürgern, eine Änderung in der Bundesverfassung vorzuschlagen. Damit sie zu Stande kommt, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht werden. Darauf kommt die Vorlage ins Parlament. Dieses kann eine Initiative direkt annehmen, sie ablehnen oder ihr einen Gegenvorschlag entgegenstellen. Zu einer Volksabstimmung kommt es…

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