Ausländer können einfacher Ferienwohnungen kaufen

Der Verkauf von Ferienwohnungen an Ausländer soll gelockert werden. Wiederverkäufe von Wohnungen unter Ausländern unterstehen künftig nicht mehr den kantonalen Kontingenten. Dadurch werden mehr Verkäufe möglich.
Wenn heute ein Ausländer einem andern eine Liegenschaft verkauft, wird dies dem kantonalen Kontingent angelastet, obschon die Zahl der ausländischen Eigentümer nicht ansteigt. Dies soll sich ändern: Der Bundesrat hat entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt, wie das Justizministerium am Freitag (16.03.) mitteilte.
Mit der Änderung sollen mehr Kontingente frei werden für den Verkauf von Schweizern an Personen aus dem Ausland.
Auch nicht mehr den Kontingenten belastet wird eine Veräusserung an einen Ausländer, wenn dies durch eine Notlage bedingt ist. Das gleiche gilt, wenn ein Ausländer einen Miteigentumsanteil an einer Ferienwohnung erwirbt und der Erwerbeines anderen Miteigentumsanteils an der gleichen Wohnung bereits an das Kontingent angerechnet wurde. Das Bewilligungsverfahren wird aber auch bei der Veräusserung unter Ausländern beibehalten.
Zur Änderung können sich nun Verbände und Parteien äussern – wann allenfalls die neue Regelung in Kraft treten wird, ist noch offen.
swissinfo und Agenturen

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