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Buchpreise bleiben vorerst fix

Vorläufig dürfen Verlegern und Händler die Buchpreise gmeinsam festlegen. Keystone

Die Preise für deutschsprachige Bücher in der Schweiz werden vorläufig nicht frei gegeben. Das Bundesgericht hat den Beschwerden gegen das Preisbindungs-Verbot der Wettbewerbskommission (WEKO) aufschiebende Wirkung erteilt.

Vor rund zwei Jahren erklärte die Weko die Buchpreisbindung bereits für unzulässig, sie verletze das Kartellrecht. Dieser Entscheid wurde von der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen im Mai dieses Jahres bestätigt.

Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband sowie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels erhoben gegen die Aufhebung der Buchpreisbindung jedoch Beschwerde vor dem Bundesgericht.

Diese Beschwerden haben nun gemäss einem am Freitag (24.08.) in Lausanne veröffentlichten Entscheid aufschiebende Wirkung: Die Preisbindung bleibt also bestehen, bis über die Beschwerden materiell entschieden ist.

Das Bundesgericht begründet sein Urteil damit, dass die Aufhebung der Buchpreisbindung die bestehenden Marktverhältnisse massiv verändern würde. Ohne aufschiebende Wirkung würden die Buchhändler deshalb gemäss Bundesgericht auch bei einem späteren für die Buchhändler positiven Entscheid massive Nachteile erleiden, die kaum mehr wieder gutzumachen wären.

Der Ausgang des Verfahrens ist jedoch gemäss dem zuständigen Abteilungspräsidenten des Bundesgerichts noch völlig offen.

swissinfo und Agenturen

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