Chronologie des Schweizer Zivilschutzes
Seit dem 2. Weltkrieg hat der schweizerische Zivilschutz eine bewegte Geschichte hinter sich.
Gehörten ihm einst 520’000 Leute an, so sind es heute noch 120’000.
Nachfolgend einige Daten aus der Geschichte des schweizerischen Zivilschutzes:
1934 bis 1951
Die Schweiz verfügt über den so genannten «passiven blauen Luftschutz», der auf Gemeindeebene organisiert ist.
21. November 1954
In Bern wird der Schweizerische Bund für Zivilschutz (SBZ), der heutige Schweizerische Zivilschutzverband, gegründet.
1957
In einer Volksabstimmung wird der Art. 22bis der Bundesverfassung (BV) über den Zivilschutz abgelehnt. Damals war noch ein Zivilschutz-Obligatorium für Frauen vorgesehen.
24. Mai 1959
Der revidierte Verfassungsartikel über den Zivilschutz (22bis) wird mit 77,6 Prozent Ja und von allen Ständen angenommen.
1962
Der Zivilschutz wird dem neuen Bundesamt für Zivilschutz unterstellt.
1962 bis 1966
Verschiedene Gesetze werden erlassen, darunter 1962 das Bundesgesetz über den Zivilschutz und 1963 das Bundesgesetz über die baulichen Massnahmen im Zivilschutz. Die Zivilschutzpflicht für Männer, die nicht Militärdienst leisten, reicht vom 20. bis zum 60. Altersjahr.
1969
Der Bundesrat verteilt das umstrittene Buch «Zivilverteidigung» an sämtliche Haushaltungen. Darin wird nicht nur die Aufgabe des Zivilschutzes erläutert, sondern auch eine fiktive Infiltration der Schweiz skizziert. Ausserdem beinhaltet das Buch Anleitungen für einen Guerillakrieg.
1977
Die SBZ-Delegierten stimmen einer Namensänderung ihres Verbandes zu. Dieser heisst neu Schweizerischer Zivilschutzverband (SZSV).
1989
Der Zivilschutz weist einen Sollbestand von 520’000 Personen oder acht Prozent der Wohnbevölkerung auf.
1. Oktober 1990
Der Sicherheitsbericht 90 wird verabschiedet; er leitet eine drastische Verkleinerung des Zivilschutzes ein.
26. Februar 1992
Der Bundesrat verabschiedet das Zivilschutzleitbild 92. Der Bestand wird auf rund 380’000 Personen abgebaut.
17. Juni 1994
Das Zivilschutzgesetz wird grundlegend revidiert. Die Dienstpflicht endet neu mit 52 Jahren.
28. Februar 1998
Die Studienkommission Brunner legt ihren Bericht vor. Dieser empfiehlt eine Unterstellung des Zivilschutzes unter Kantonsobhut und eine erneute, massive Reduktion der Bestände.
1998
Der Zivilschutz wird vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ins Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) überführt.
21. Oktober 1998
Der Bundesrat verabschiedet das Optimierungsprogramm Zivilschutz: Das Dienstalter wird auf 50 Jahre gesenkt und der Bestand auf etwa 300’000 Mann verkleinert.
10. Juni 1999
Der sicherheitspolitische Bericht 2000 wird verabschiedet; er leitet die Integration des Zivilschutzes in den verbundartigen Bevölkerungsschutz ein.
18. Mai 2003
In der eidgenössischen Abstimmung wird das Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) mit 80,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
2004
Das BZG tritt in Kraft: Ab sofort sind die Kantone für den Zivilschutz verantwortlich. Gleichzeitig wird der Personalbestand auf 120’000 Mann gesenkt und der Zivilschutz in den Bevölkerungsschutz integriert.
swissinfo und Agenturen

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