EBK: «Keine schwarzen Schafe» im Ausland

Die Schweizer Banken halten sich offenbar auch im Ausland an die strengen Schweizer Standards für die Bekämpfung von Geldwäscherei.
Nach Aussagen von Daniel Zuberbühler, Direktor der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK), brachten erste Auswertungen «keine schwarzen Schafe zu Tage».
Zwei Ziele verfolge die EBK bei der Untersuchung von 70 ausländischen Niederlassungen bei 37 Schweizer Banken in Offshore-Finanzplätzen, sagte Zuberbühler in der «Samstagsrundschau» von Radio DRS.
Zugang gewährt
In einem ersten Schritt sollten die Revisions-Gesellschaften zur Prüfung dieser Töchter vom entsprechenden Land überhaupt zugelassen werden. Und zweitens will die EBK wissen, ob sich diese Töchter auch an die hohen Schweizer Standards zur Geldwäscherei-Bekämpfung halten.
Was den Zugang betrifft, habe es zwar in gewissen Fällen vorerst rechtliche Probleme gegeben, er sei aber überall gewährt worden, sagte Zuberbühler. Die ersten Ergebnisse hätten auch noch keine fragwürdigen Praktiken hervorgebracht.
Fall Fischer
Auch noch nicht abgeschlossen sei das Verfahren der EBK zum Fall Jörg Fischer. Der Entscheid, ob Fischer noch als Börsenpräsident tragbar sei, verzögere sich, weil mit Fischer, den Börsen SWX und Eurex sowie der Bank Vontobel gleich vier Parteien involviert seien.
Die Vontobel Holding hatte im März 2001 schwere Vorwürfe gegen Fischer und zwei weitere Spitzenmanager erhoben und diese daraufhin entlassen. Ihnen werden Unregelmässigkeiten im Zuammenhang mit dem gescheiterten Internet-Bank-Projekt y-o-u und im Corporate Finance vorgeworfen. Die Anschuldigungen waren von Fischer umgehend zurückgewiesen worden.
Revision des Börsengesetzes
Zuberbühler sieht in der aktuellen Forderung der EBK nach einer Revision des Börsengesetzes keine Gefahr für das Schweizer Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis dürfe kein Hindernis sein für eine Kooperation bei der Bekämpfung von Börsen-Delikten, sagte Zuberbühler.
Ein revidiertes Gesetz zur internationalen Amtshilfe bei Börsen- Delikten würde das Image des Schweizer Bankgeheimnisses im Ausland sogar aufpolieren. In Interesse des Finanzplatzes Schweiz müsse die schweizerische Gesetzgebung das Börsengesetz ändern, hatte die EBK bereits am Mittwoch gefordert.
Die geltenden Bestimmungen verhinderten ein rasches Verfahren und verumöglichten in gewissen Fällen den nötigen Informations-Austausch, hiess es. Die EBK will dem Finanzdepartement deshalb rasch eine Änderung des entsprechenden Gesetzes-Textes unterbreiten.
swissinfo und Agenturen

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