Einjähriges Arbeitsverbot für Asylsuchende wird aufgehoben
Die Schweizer Regierung hat beschlossen, beim Arbeitsverbot für Aslysuchende und vorläufig Aufgenommene zum "courant normal" zurückzukehren. Anstelle eines einjährigen Arbeitsverbotes gilt ab 1. September wieder ein Verbot von drei bis sechs Monaten.
Die Regierung hatte das verlängerte Arbeitsverbot als befristete Massnahme per 1. September 1999 erlassen, um eine „Arbeitsmigration über den Asylweg» zu verhindern. Ab 1. September 2000 gilt wieder die vorgängige Regelung: Asylsuchende dürfen während dreier Monate und vorläufig Aufgenommene während sechs Monaten nicht arbeiten.
„Die Situation hat sich beruhigt», erklärte Justizministerin Ruth Metzler am Dienstag (13.06.) in der Fragestunde des Nationalrates. Gegenwärtig sinke der Bestand von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Weiterführung des verlängerten Arbeitsverbots seien heute nicht mehr gegeben.
Zur Wirkung des Arbeitsverbotes könne neun Monate nach dem Bundesratsbeschluss noch keine definitive Bilanz gezogen werden, sagte Metzler weiter Der Beobachtungszeitraum sei zu kurz und die Migrationsbewegung zu komplex, um schlüssige Analysen durchführen zu können – „umso mehr, als sich das Arbeitsverbot in einem politischen Spannungsfeld präsentiert», wie Metzler sagte.
Für die künftige Regelung verwies die Justizministerin auf den Bericht der Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen», zu dem noch nicht alle Kantone Stellung bezogen hätten. Bis Mitte Juli soll laut Metzler ein Bericht mit Anträgen vorliegen, so dass der Bundesrat im Herbst über die ersten Schritte für eine allfällige Teilrevision des Asylgesetzes entscheiden könne.
swissinfo und Agenturen

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