Führung der Meldestelle für Geldwäscherei tritt zurück

Die Meldestelle für Geldwäscherei des Bundes verliert ihre beiden Spitzenkräfte. Der Leiter, Daniel Thelesklaf, und sein Stellvertreter haben auf Ende November wegen eines Konflikts über die künftige Rolle der Dienststelle gekündigt.
Meinungsverschiedenheiten über Bekämpfung der Geldwäscherei
Thelesklaf und sein Stellvertreter Mark Van Thiel haben ihre Kündigung am Montag (28.08.) bekannt gegeben, wie Folco Galli, Sprecher des Bundesamtest für Polizei (BAP), mitteilte. Der Grund seien unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf ein künftiges Gesamtkonzept in Sachen Geldwäschereibekämpfung in dem in Reorganisation befindlichen Bundesamt.
Thelesklaf und Van Thiel traten laut Galli für den Ausbau der Meldestelle in ein Kompetenzzentrum ein. Bisher hatte die Meldestelle eine Scharnierfunktion zwischen den Akteuren auf dem Finanzplatz und den Strafverfolgungsbehörden wahrgenommen und Meldungen über begründeten Verdacht auf Geldwäscherei entgegengenommen, geprüft und weitergeleitet.
Die beiden Demissionäre wollten in ihrer Amtsstelle auch eine vertiefte Analyse und Lageburteilungen zur Geldwäscherei vornehmen. Die Leitung des BAP habe sich jedoch für eine andere Aufteilung der Aufgaben im BAP entschieden, sagte Galli weiter.
Demnach sollen die vertiefte Analyse und die Lageburteilung künftig vom BAP-Dienst Analyse und Prävention übernommen werden. Die hierarchische Einordnung der Meldestelle, die bisher den Zentraldiensten angegliedert war, wird gemäss Galli aber zu einer eigenen Sektion im neuen Amt aufgewertet. Zudem ist ein personeller Ausbau von vier auch sechs Stellen geplant.
Der BAP-Sprecher betonte weiter, dass der Abgang der beiden leitenden Angestellten die Funktionsfähigkeit der Meldestelle nicht beeinträchtigen werde. Die beiden übrigen Mitarbeiter blieben im Amt. Wenn nötig würden sie durch interne Massnahmen verstärkt.
Konflikt schwelte seit Wochen
Der Konflikt über die künftige Rolle der Meldestelle innerhalb des BAP schwelte bereits seit Wochen. Bei der Präsentation des Rechenschaftsberichts am vergangenen 27. Juni hatte Thelesklaf Kündigungsabsichten noch dementiert. Am Montag letzter Woche sorgte er dann mit pointierten Äusserungen an einem Medienseminar der Schweizerischen Bankiervereinigung für Aufsehen.
Thelesklaf kritisierte, dass es dem Bund an einer Strategie im Kampf gegen die Geldwäscherei fehle. Es mangle bereits an Überlegungen für eine solche Strategie, und auch die Verwaltung pflege Mythen wie den naiven Glauben, wonach die Geldwäscherei die Achillesferse des organisierten Verbrechens sei. Dem Vernehmen nach stiess dieser Auftritt im Departement von Justizministerin Ruth Metzler sauer auf.
In der Verwaltung wird aber anerkannt, dass sich Thelesklaf beim Aufbau der Meldestelle Verdienste und Anerkennung im In- und Ausland erworben hat.
GwG-Vollzug mit Problemen
Die Meldestelle für Gelwäscherei im BAP war mit dem am 1. April 1998 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetz (GwG) geschaffen worden. Das Gesetz auferlegt dem zuvor nicht beaufsichtigten Parabankensektor die gleichen Sorgfaltspflichten, wie sie für die Banken gelten. Zudem wurde eine Meldepflicht aller Finanzintermediäre bei begründetem Verdacht auf Geldwäscherei eingeführt.
Mit Problemen kämpft auch die zweite Amtsstelle, die mit dem GwG geschaffen wurde: die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei im Eidgenössischen Finanzdepartement. Sie ist mit der Aufsicht über den Parabankensektor beziehungsweise über die neu geschaffenen Selbstregulierungsorganisationen betraut. Vor allem personelle Engpässe bei der Kontrollstelle haben zu einem eigentlichen Vollzugsnotstand geführt.
swissinfo und Agenturen

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