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Internationale Sanktionen

Finanzminister Pascal Couchepin: Mit dem neuen Embargo-Gesetz gibt es keinen Kurswechsel. Keystone Archive

Der Ständerat hat das Embargo-Gesetz genehmigt. Es gibt der Regierung eine gesetzliche Grundlage, sich an internationalen Sanktionen zu beteiligen.

Das Geschäft geht mit kleinen Differenzen zurück in den Nationalrat, die grosse Kammer. Im Gegensatz zum Nationalrat führte das neue Gesetz im Ständerat zu keinen grossen Diskussionen; verabschiedet wurde es ohne Gegenstimme.

Die kleine Kammer fügte allerdings einen Absatz ein, wonach Bern nicht nur Sanktionen der UNO, der OSZE oder der wichtigen Handelspartner der Schweiz nachziehen, sondern auch autonom Massnahmen verhängen kann.

Im Namen der Aussenpolitischen Kommission (APK) erklärte Bruno Frick (CVP/SZ), es handle sich in erster Linie um ein technisches Gesetz. An der bisherigen bundesrätlichen Praxis ändere es nichts.

Bisher beschloss die Regierung nicht-militärische Sanktionen, zum Beispiel gegen Irak und Afghanistan, jeweils über eine Verordnung, die sich direkt auf die Verfassung bezog. Nun bedürfen die Strafbestimmungen und möglichen Eingriffe in den Datenschutz jedoch neu einer gesetzlichen Grundlage. Es gehe darum, die Massnahmen innerstaatlich abzustützen, sagte Frick.

Kein Kurswechsel

Der Bundesrat kann nach wie vor Zwangsmassnahmen im Gefolge der UNO oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) erlassen, aber auch im Verbund mit den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz. Embargo-Massnahmen könnten zudem autonom im Interesse des Landes erfolgen, vermerkte Bruno Frick.

Inhaltlich bezweckt das Gesetz somit keinen Kurswechsel. Die Regierung will sich in ihrer Embargo-Politik an die humanitäre Tradition halten. Sanktionen sollen der Einhaltung des Völkerrechts Nachdruck verschaffen. Die rein technische Natur der Gesetzesvorlage unterstrich denn auch Bundesrat Pascal Couchepin.

Ausnahmen aufgrund humanitärer Aktionen

Die Vorlage geht nun zur Differenz-Bereinigung nochmals zurück an die grosse Kammer. Diese muss sich einerseits mit dem neuen Zusatz befassen, dass die Schweiz auch autonom Sanktionen erlassen kann.

Zudem strich der Ständerat einen Passus, den der Nationalrat ins Gesetz eingefügt hatte. Demnach wären etwa der Verkehr von Lebensmitteln, Medikamenten oder therapeutischen Mitteln, die humanitären Zwecken dienen, von den Zwangsmassnahmen auszunehmen.

Das neue Gesetz räume der Regierung ein, Ausnahmen aufgrund humanitärer Aktivitäten zu beschliessen, sagte der APK-Sprecher weiter. Die «absolute» Formulierung des Nationalrates könnte ihren Zweck sogar verfehlen: «Es gibt Lebensmittel-Lieferungen, die Machtstrukturen festigen», argumentierte Frick.

swissinfo und Agenturen

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