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Kantone wollen mehr Einsparungen im Asylwesen

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen" sind den Kantonen zu wenig konkret. Sie vermissen quantifizierbare Einsparungen, wie den Stellungnahmen in der Vernehmlassung zu entnehmen ist.

Die Flüchtlingshilfe wehrt sich gegen Strafmassnahmen für «unkooperative» Asylbewerber.

Die Stossrichtung des Schlussberichts der Arbeitsgruppe «Finanzierung Asylwesen», die Kosten im Asylwesen zu senken und das Verfahren zu beschleunigen, wird von den Kantonen grundsätzlich begrüsst. Vermisst werden aber konkrete Massnahmen zur Erreichung dieses Ziels. Für viele Kantone ist unklar, ob die vorgeschlagenen Massnahmen zu sinkenden oder steigenden Kosten führen würden. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren möchte den Nachweis, dass der Aufwand zumindest nicht höher wird.

Von den meisten Kantonen wie auch der Konferenz der Sozialdirektoren begrüsst wird die vorgeschlagene Massnahme, Asylbewerber individuell mit materiellen Anreizen zur Kooperation zu motivieren. Asylbewerber, die ihre Papiere weder vorweisen können, noch bei der Beschaffung der Papiere behilflich sind, sollen demnach länger vom Arbeitszugang ausgeschlossen werden und kein Anrecht auf individuellen Wohnraum erhalten.

Die meisten Kantone legen jedoch Wert darauf, dass solche Massnahmen nicht zu Mehrkosten oder längeren Verfahren führen dürften. Die Sozialdirektorenkonferenz setzt voraus, dass die Asylbewerber bei der Verrichtung der täglichen Dinge behilflich sein müssten.

Völlig ablehnend stehen den individuellen Anreizen der Kanton Genf und die Schweizerische Flüchtlingshilfe gegenüber. Sie befürchten, dass die Massnahme besonders die tatsächlich Verfolgten treffen könnte. Ein verlängerter Arbeitsausschluss verzögere zudem die Sozialisierung, fördere die Kriminalität und schüre die Fremdenfeindlichkeit.

Offene Fragen zu Globalpauschale und Zentralisierung

Unterschiedlich sind die Reaktionen der Kantone auf den Vorschlag, eine Globalpauschale für den Sozialhilfe-Aufwand der Kantone einzuführen. Die Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren unterstützt eine Globalpauschale grundsätzlich, es müssten aber noch schwierige Fragen über die Höhe der Pauschale beantwortet werden. Einzelne Kantone wie zum Beispiel Graubünden und Glarus befürchten zudem, dass es lediglich zu einer Verschiebung der Kosten und nicht zu Einsparungen kommen wird.

Die Arbeitsgruppe erhofft sich von der Globalpauschale einen Anreiz für die Kantone, die Fürsorgeabhängigkeit der Asyl Suchenden zu verringern. Geteilt ist das Echo auch auf den Vorschlag, Befragungen und Entscheide im Asylverfahren beim Bund zu zentralisieren.

Gegen Ausschluss von obligatorischer Krankenversicherung

Fast durchgängig ablehnend äussern sich die Kantone zum Vorschlag, die Asylbewerber von der obligatorischen Krankenversicherung auszunehmen. Für den Kanton Genf ist ein solcher Ausschluss weder legal noch realisierbar und ein Schritt in Richtung eines medizinischen Zweiklassensystems. Auch die Flüchtlingshilfe steht dem Ausschluss ablehnend gegenüber. Sinnvoll findet sie jedoch eine Einschränkung der freien Arzt- und Kassenwahl.

Zahl und Verfahrensdauer als zentrale Kostenelemente

Viele Kantone halten in ihren Stellungnahmen fest, dass eine tatsächliche Kosteneinsparung im Asylwesen nur über die Zahl Asylsuchenden und die Verfahrensdauer erreichbar sei. Auch die Flüchtlingshilfe sieht die Verfahrensbeschleunigung als ein Mittel zur Kostensenkung. Als weitere Massnahmen nennt sie die Erleichterung und Anreize zur Arbeitsaufnahme, realistische Ausreisefristen, die Regelung des Status von Asylsuchenden, die seit mehreren Jahren in der Schweiz leben, und die Koordination mit der EU.

swissinfo und Agenturen

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