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«Messe Schweiz» unterliegt vor Bundesgericht

April 2003: Abbau der Schmuck-Stände durch asiatische Aussteller an der Zürcher Messe. Keystone

Die Messe Schweiz AG ist vor Bundesgericht im Streit um das SARS-bedingte Arbeitsverbot an der Uhrenmesse Basel von 2003 erfolglos geblieben.

Die Lausanner Richter haben die Beschwerde nur in einem Nebenpunkt gutgeheissen.

Das Bundesgericht, das höchste Gericht der Schweiz, hat eine Beschwerde der Messe Schweiz nur in einem Nebenpunkt gutgeheissen, wobei die schriftliche Begründung des Urteils noch aussteht.

Es geht um das vom Bundesamt für Gesundheit (GAB) 2003 wegen der Lungenkrankheit SARS verfügte Arbeitsverbot für aus Asien angereiste Messeaussteller an der Weltmesse für Uhren und Schmuck, «Baselworld».

Messe Schweiz muss aber die Gerichtskosten übernehmen, was darauf hindeutet, dass die Beschwerde der Messeorganisatoren in den meisten Punkten abgewiesen wurde.

Nur symbolisches Gutheissen

Gemäss Dispositiv wurde die Beschwerde der Messe Schweiz zwar «im Sinne der Erwägungen teilweise gutgeheissen». Betroffen ist aber nur die «Notwendigkeit der Erstellung von Sitzungsprotokollen». Im Übrigen werde die Beschwerde aber abgewiesen.

Der angefochtene Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), mit dem dieses das Arbeitsverbot bestätigt hatte, wurde vom Bundesgericht also nicht aufgehoben.

Die Verfahrenskosten, die Gerichtsgebühr von 8000 Franken, werden den Beschwerde-Führerinnen Messe Schweiz und Messe Basel auferlegt.

Rügen von Verfahrensabläufen beim Bund

Die Urteilsbegründung stand zunächst noch aus. «Wir gehen davon aus, dass das Bundesgericht gewisse Verfahrensabläufe rügen wird», sagte Christian Jecker, Sprecher der Messe Schweiz.

Ob sich die Richter über das Prozedurale hinaus auch materiell mit den Massnahmen des BAG gegen SARS beschäftigten, gehe aus dem Urteil aber nicht hervor. Beim EDI gab es keinen Kommentar zum Urteil, mit Verweis auf die ausstehende Begründung.

Ursprünglich hatte sich die Beschwerde der Messe Schweiz gegen den BAG-Entscheid vom April 2003 gerichtet. Das Arbeitsverbot für Menschen aus Asien an der Uhren- und Schmuckmesse Baselworld sei ein völlig untaugliches Mittel gewesen, um die Ausbreitung der Lungenkrankheit SARS zu stoppen, hatte die Messe Schweiz argumentiert.

Gestern SARS, morgen Vogelgrippe?

Das EDI lehnte diese erste Beschwerde im Dezember 2004 ab, worauf die Messe Schweiz den Fall an das Bundesgericht weiterzog. «Uns geht es darum, im Hinblick auf ähnliche Fälle in Zukunft Rechtssicherheit zu bekommen», sagte Jecker. Er verwies auf die Vogelgrippe, bei der es auch zu ähnlichen Problemen kommen könnte.

Parallel dazu verklagte Messe Schweiz das BAG auf 50 Mio. Franken Schadenersatz. Diese Forderung ist laut Jecker aber umgehend nach ihrer Einreichung Anfang 2004 sistiert worden. «Ob wir sie jetzt wieder aktivieren, hängt von der Begründung des Urteils ab», sagte er weiter.

Das Arbeitsverbot war vom BAG am 1. April 2003 ausgesprochen worden. Es betraf rund 400 Baselworld-Aussteller aus SARS-Ländern mit etwa 3000 Angestellten.

40 Mio. Franken für eine neue Messehalle

Die betroffenen Personen weilten zu jenem Zeitpunkt bereits in der Schweiz. Die Messe Schweiz sah sich darauf mit Schadenersatz-Forderungen seitens der Aussteller in zweistelliger Millionenhöhe konfrontiert.

Diese konnten nach Darstellung von Messe Schweiz nur abgewendet werden, indem der Standort Zürich für die Baselworld aufgegeben und zudem Investitionen von über 40 Mio. Franken für eine Messehalle in Basel getätigt wurden.

swissinfo und Agenturen

2006 wird die Welt-Uhren- und Schmuckmesse «Baselworld» zum 34. Mal in Basel abgehalten.
Sie dauert vom 30. März bis zum 6. April.
2005 waren 2197 Aussteller nach Basel gekommen. Die Messe zog 89’700 Besucher an und produzierte beinahe 800’000 Logiernächte.

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