Nachrichtenlose Vermögen: Relativ geringes Echo auf Namensliste des Bundes
Eineinhalb Jahre nach Publikation der Namensliste des Bundes sind an Berechtigte von nachrichtenlosen Vermögen rund 150'000 Franken ausbezahlt worden. Eingegangen sind bislang gegen hundert Gesuche zu 80 Konten.
Die Schweizer Regierung hatte die Suche nach Berechtigten an nachrichtenlosen Vermögenswerten aus der Nazizeit, die 1962 einem Fonds «erblose Vermögen» einverleibt und humanitären Zwecken zugeführt worden waren, am 18. Januar 1999 lanciert.
Veröffentlicht wurden rund 580 Namen, die etwa Vermögenswerte von ursprünglich insgesamt drei Millionen Franken betreffen. Die Frist zur Anmeldung lief Ende September letzten Jahres ab.
Gesuche aus den USA, Israel und der Schweiz
Die eingegangenen Gesuche stammen in erster Linie aus den USA, Israel und der Schweiz, wie Urs Müller, Chef der Sektion Entschädigungsabkommen im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), am Dienstag (11.07.) auf Anfrage der Nachrichteagentur AP sagte. Vereinzelt seien auch Anfragen aus ehemaligen Ostblockstaaten eingetroffen.
Rund 40 Konten konnten bis jetzt erledigt werden, ausbezahlt wurden gegen 150’000 Franken. Die Suche nach den Berechtigten sei sehr schwierig, sagte Müller weiter. Von der Meldestelle aus dem Jahre 1962 seien sehr wenig Angaben vorhanden. Zudem verfügten die Gesuchsteller nach so langer Zeit über praktisch keine Dokumente mehr. Deshalb müsse mit Indizien gearbeitet werden.
Die einfacheren Fälle seien jetzt erledigt. «Jetzt wird es schwieriger», sagte Müller. In gewissen Fällen könne es sehr lange dauern. Er rechnet aber damit, dass Ende nächstes Jahr der grösste Teil der Gesuche erledigt ist.
Würden für alle 580 nachrichtenlose Konten Berechtigte gefunden, müssten nach Berechnungen der Bundesbehörden inklusive Zinsen insgesamt sieben Millionen Franken ausbezahlt werden. Der maximale Aufwand für die Durchführung des Verfahrens würde sich auf rund drei Millionen Franken belaufen.
Tatsächlich verursachen die nachrichtenlosen Konten dem Bund viel weniger Kosten. Müller schätzt die Entschädigungen, die aufgrund der eingangenen Gesuche tatsächlich ausbezahlt werden dürften, auf insgesamt rund eine halbe Million Franken. Die Kosten für das Verfahren dürften deutlich darunter liegen.
Rund 300 der am 18. Januar 1999 veröffentlichten Namen betreffen Vermögenswerte von weniger als 1’000 Franken. Ursprüngliche Berechtigte sind vor allem Personen mit Wohnsitz in osteuropäischen Staaten. Viele von ihnen dürften Opfer des Nazi-Regimes geworden sein.
Der Bund hatte die drei Millionen Franken aus dem Fonds «erblose Vermögen» 1975 und 1979 zu zwei Dritteln dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und zu einem Drittel der Schweizerischen Zentralstelle für Flüchtlingshilfe ausbezahlt.
swissinfo und Agenturen

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