Neues Asylgesetz und neue Asylverordnungen in Kraft
Drei Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen sind am Freitag (01.10.) in der Schweiz das neue Asylgesetz und sechs neue Asylverordnungen in Kraft getreten. Das Gesetz war am 13. Juni in der Volksabstimmung mit rund 71 Prozent der Stimmen angenommen worden.
Drei Wochen vor den Eidgenössischen Wahlen sind am Freitag (01.10.) in der Schweiz das neue Asylgesetz und sechs neue Asylverordnungen in Kraft getreten. Das Gesetz war am 13. Juni in der Volksabstimmung mit rund 71 Prozent der Stimmen angenommen worden.
Das revidierte Gesetz bringt als wichtigste Neuerung die vereinfachte Aufnahme von Schutzbedürftigen. Kriegs- und Gewaltflüchtlinge erhalten ohne Asylverfahren vorübergehend Schutz. Sie müssen die Schweiz aber verlassen, sobald sich die Lage in ihrer Heimat normalisiert hat. Damit sollen aufwändige individuelle Asylverfahren vermieden werden.
Das neue Gesetz zielt auch auf die Bekämpfung von Missbräuchen ab. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihre Identität verheimlichen, missbräuchlich ein Gesuch nachreichen oder Identitätspapiere willentlich nicht abgeben, wird nicht mehr auf ihr Asylgesuch eingetreten.
Mit dem neuen Gesetz wird zudem die Unterstützungspauschale für die Asylsuchenden reduziert. Damit will der Bund jährlich 100 Millionen Franken sparen.
Die sechs neuen Asylverordnungen, die zusammen mit dem Gesetz in Kraft getreten sind, betreffen Verfahrens- und Finanzierungsfragen, die Bearbeitung von Personendaten, den Vollzug der Weg- und Ausweisung ausländischer Personen, die Abgabe von Reisepapieren sowie die Krankenversicherung.
Die dringlichen Massnahmen im Asyl- und Ausländerbereich, die bereits seit dem 1. Juni 1998 per dringlichen Bundesbeschluss (Notrecht) in Kraft gesetzt und am 13. Juni 1999 in der Volksabstimmung ebenfalls angenommen wurden, sind Bestandteil des neuen Asylgesetzes.
SRI und Agenturen

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