Preisüberwacher knöpft sich Notariatstarife vor

Wer in der Schweiz eine Liegenschaft verschreiben will, muss je nach Kanton unterschiedlich tief in die Tasche greifen. Das stört den Preisüberwacher. Er verlangt deshalb klar definierte Obergrenzen.
Besonders hoch sind die Tarife in Kantonen mit freiberuflichen Notaren. Dort können sie bis zu sechs Mal höher sein als in Kantonen mit Amtsnotaren.
Preisüberwacher Rudolf Strahm stützt sich bei seinen Aussagen auf eine Erhebung der behördlich festgelegten Notariatstarife für standardisierte Rechtsakte in allen Kantonen im Jahr 2006.
Die höchsten Notariatskosten fielen dabei in den Kantonen, Wallis, Genf, Bern und Tessin an. Die tiefsten Tarife boten die Kantone Schwyz, Aarau, Schaffhausen und Zug.
Freie Notariate am teuersten
Am teuersten waren laut Strahm jene Kantone mit einem freien Notariat, meist günstiger jene mit Amtsnotariat oder mit einer Mischform. Strahm relativiert auch das Argument des Notarenverbands, wonach die freien Notare mit höheren Kosten konfrontiert seien.
Der Kanton Zürich mit Amtsnotariat beispielsweise habe deutlich festgehalten, dass die Tarife seiner vom Staat angestellten und entlöhnten Notare einer Vollkostenrechnung entsprächen.
«Die Differenzen hängen heute vor allem von den gewachsenen historischen Institutionen und vom politischen Einfluss der Notare und Anwälte in den betreffenden kantonalen Parlamenten und Behörden ab», stellt der Preisüberwacher in seinem jüngsten Newsletter fest.

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Preisüberwacher
Kleinere Differenzen gefragt
Die Differenzen müssten kleiner werden, handle es sich doch um den Vollzug der gleichen Rechtsakte nach Bundesrecht, fordert Strahm.
In Ausübung seines Empfehlungsrechts bei staatlich administrierten Preisen erinnert der Preisüberwacher daran, dass die Tarifierung nicht zwingend auf einem lokalen Preisschutz für Notare basieren müsse.
Klar definierte Obergrenzen
Denkbar sei auch eine teilwettbewerbliche Lösung mit einem Tarifband oder mit der Festlegung einer Obergrenze. Für die so genannten ad-valorem-Tarife mit einem Prozent- oder Promille-Anteil am Wert sollte laut Strahm zum Schutz der Konsumenten auf jeden Fall eine «Obergrenze mit einem absoluten Frankenbetrag» festgesetzt werden.
Einfachere notarielle Amtsgeschäfte wie beispielsweise Beglaubigungen könnten künftig gegen eine Kosten deckende Gebühr auch auf der Gemeindeverwaltung erledigt werden.
Laut Strahm ist vor diesem Hintergrund eine spezialgesetzliche Regelung für die Notare auf Bundesebene zu prüfen, weil das Binnenmarktgesetz auf die öffentliche hoheitliche Funktion der Notariate nicht anwendbar ist.
swissinfo und Agenturen
Unter den billigsten Kantone sind diejenigen mit Amtsnotariat: So Zürich, Thurgau und Appenzell Ausserrhoden.
Teuer bis sehr teuer sind die Tarife in Kantonen mit ausschliesslich freiberuflichen Notaren: Genf, Waadt, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Jura, Bern, Aargau, Basel Stadt, Uri und Tessin.
Zumeist auf mittlerem Niveau liegen die übrigen Kantone mit gemischtem Notariat (freiberufliche und Amtsnotare).
Unter Berücksichtigung der Tarife für neun verschiedene Rechtsakte ist das Wallis mit einem Index von fast 200 der teuerste Kanton, gefolgt von Tessin, Genf und Bern.
Der billigste Kanton (mit einem Index von 26) ist der Kanton Appenzell Ausserrhoden, gefolgt von Schwyz, Glarus und Zürich.
Der Handwechsel eines Grundstücks im Wert von 500’000 Franken kostet in den Kantonen Schwyz, Zürich, Thurgau, Schaffhausen, Graubünden und Appenzell ca. 500 Franken.
Der gleiche Akt kostet in den Kantonen Jura, Bern, Neuenburg, Waadt, Wallis und Tessin je rund 2300 Franken, in Genf gar 3000 Franken.

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