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Rechts-Extremismus: Regierung will keine Sofortmassnahmen

Justizministerin Ruth Metzler will kein Parteienverbot. Keystone

Auf ein Verbot von rechtsextremen Parteien und Gruppierungen will der Bundesrat vorerst verzichten. Längerfristig sollen aber rassistisches Propagandamaterial und Symbole strafrechtlich erfasst und entsprechende Gesetzesbestimmungen revidiert werden.

Der Bundesrat hat am Montag (02.10.), gestützt auf Empfehlungen einer Arbeitsgruppe des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), das weitere Vorgehen in Bezug auf Rechtsextremismus festgelegt. Dabei verzichtete die Regierung auf Sofortmassnahmen, wie ein Verbot von Parteien und Gruppierungen oder eine Verordnung zur Eindämmung der Einfuhr von rechtsextremem Propaganda-Material.

Solche Massnahmen könnte der Bundesrat gestützt auf die Verfassung ergreifen. «Die Lage der inneren Sicherheit ist aber nicht derart angespannt, dass bereits dieses letzte Mittel des Bundesrats zum Einsatz kommen muss», sagte EJPD-Chefin Ruth Metzler vor den Medien im Bundeshaus.

Die Lage sei ernst zu nehmen, aber nicht zu dramatisieren. Ein Verbot von Gruppen oder Parteien würde der Tradition der Schweiz nicht entsprechen. Man müsse sich auch fragen, ob damit diesen Gruppen nicht eine Bedeutung zuerkannt würde, die sie aufgrund der gegenwärtigen Diskussion und Situation nicht hätten. Der Bundesrat behalte sich diese Möglichkeit aber als ultima ratio vor, betonte Metzler.

Neue Empfehlungen

Auf dem Weg des ordentlichen Verfahrens hingegen wird eine Reihe von Empfehlungen überprüft, die das geltende Recht betreffen. So soll ein neuer Straftatbestand zur Erfassung von rechtsextremistischem und rassistischem Propagandamaterial sowie Gesten und Symbolen geschaffen werden.

Ein zweiter Punkt betrifft den Rückzug des Schweizer Vorbehaltes bezüglich Meinungsfreiheit beim Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung von Rassendiskriminierung. Hier könnte ein klares Zeichen gesetzt werden, dass auch die Meinungsäusserungs-Freiheit keine rassistischen Äusserungen rechtfertige, sagte Metzler.

Eine dritte Überprüfung betrifft die Massnahmen im Bereich Staatsschutz und innere Sicherheit, konkret den Graubereich zwischen ideologischem und gewalttätigem Extremismus.

Viertens soll im Post- und Fernmeldegesetz Rassendiskriminierung als überwachungsfähiges Delikt so schnell wie möglich aufgenommen werden. Schliesslich soll die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die nationale Erfassung des Hooliganismus geprüft werden.

Zudem wurde das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt abzuklären, welcher Forschungsbedarf zum Thema Rechtsextremismus in der Schweiz besteht. Es soll auch Vorschläge zur Umsetzung von gesellschafts- und bildungspolitischen Empfehlungen ausarbeiten. Dazu gehören unter anderem Empfehlungen zur Stärkung der Eidgenössischen Rassismuskommission.

International handeln

Auf internationaler Ebene will der Bundesrat laut Metzler alle Bestrebungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus unterstützen. Dabei müssten auch Länder wie die USA und Kanada an ihre Mitverantwortung für die Verbreitung rechtsextremer und rassistischer Ideen erinnert werden. In diesen Staaten steht die Meinungsäusserungsfreiheit über rassendiskriminierenden Äusserungen.

Die Koordination aller dieser Massnahmen nimmt das EJPD vor und wird in einem Jahr wieder Bericht erstatten. Der Bundesrat habe mit diesem Massnahmenbündel bekundet, dass er sich mit diesem Thema nicht nur aufgrund der zugespitzten Situation und der breiten Medienberichterstattung befasse, sondern das Anliegen ernst nehme, betonte Metzler.

swissinfo und Agenturen

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