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Rechtshilfe zwischen der Schweiz und Russland bewährt sich

Hauptsitz der Tessiner Baufirma Mabetex, die in einen Bestechungsskandal mit Russland verwickelt ist. Keystone

Justizvertreter aus der Schweiz und Russland haben anlässlich eines mehrtägigen Treffens in Appenzell Fragen der Rechtshilfe zwischen den beiden Ländern erörtert. Beide Seiten bezeichneten die Zusammenarbeit als erfolgreich.

Die Zusammenkunft diente der Vertiefung der Zusammenarbeit in der Strafverfolgung, wie Felix Bänziger, der stellvertretende Bundesanwalt am Mittwoch (24.05.) vor den Medien sagte. Es seien allgemeine Fragen der gegenseitigen Rechtshilfe, aber auch konkrete Fälle wie Mabetex, Forus/Andava oder Bank of New York besprochen worden.

Erfolgreich

Es seien auch Dokumente übergeben worden, um deren Erhebung die russische Generalstaatsanwaltschft auf offiziellem Rechtshilfeweg ersucht habe. Einzelheiten wurden nicht genannt. Die Rechtshilfe, welche die Schweiz der Russischen Förderation leiste, sei durchaus erfolgreich, hielt Bänziger fest.

Als Markstein in der russisch-schweizerischen Zusammenarbeit in der Strafverfolgung bezeichnete Bänziger die Ratifizierung der europäischen Übereinkommen über Rechtshilfe und Auslieferung durch Russland im März dieses Jahres.

Das Bundesgericht habe entschieden, diese Abkommen seien auch auf russische Ersuchen anwendbar, die vor diesem Zeitpunkt gestellt worden seien. Dies erleichtere die Gewährung von Rechtshilfe zu Gunsten der Russischen Förderation erheblich, sagte Bänziger.

Noch kein Rechtshilfersuchen Liechtensteins

Bezüglich der Geldwäscherei-Affäre im Fürstentum Liechtenstein und den Vorwürfen des deutschen Bundesnachrichtendiensts (BND), wonach das Fürstentum ein Geldwäscher-Paradies für die russische Mafia sei, sagte der stellvertretende Generalprokurator Vassili Kolmogorov, zwischen Russland und Liechtenstein gebe es keine bilateralen Verträge.

Es liege auch noch kein Rechtshilfeersuchen des Fürstentums vor. Wenn Liechtenstein ein Rechtshilfebegehren stelle, werde ihm entsprochen werden, sagte er zu. Es sollten indes keine voreiligen Schlussfolgerungen über eine Beteiligung der russischen Mafia in Geldwäscherei-Affäre im Fürstentum gezogen werden.

Die Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der Russischen Förderation wird fortgesetzt. Die Delegationen beider Länder werden im Juni 2001 in Russland wieder zu bilateralen Gesprächen zusammen treffen.

Direkte und unkomplizierte Zusammenarbeit

Die periodischen Zusammenkünfte der Strafverfolgungsbehörden der beiden Staaten basieren auf einem Memorandum von 1998. Darin haben die russische Generalstaatsanwaltschaft und die schweizerische Bundesanwaltschaft eine direkte und unkomplizierte Zusammenarbeit im Bereich der organisierten Kriminalität und der Geldwäscherei vereinbart.

Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung des stellvertretenden Bundesanwalts Bänziger. Ausserdem nahmen Vertreter des Bundesamts für Polizei sowie der Kantone Zürich, Waadt, Genf und Tessin teil.

Die russische Delegation wurde vom stellvertretenden Generalprokurator der Russischen Förderation, Kolmogorov, geleitet.

swissinfo und Agenturen

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