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Rolle der ERG bei Korruption in Indonesien angeprangert

Die Erklärung von Bern (EvB) hat die Rolle der Exportrisikogarantie (ERG) während der Ära Suharto in Indonesien kritisiert und den Bundesrat aufgefordert, die neue indonesische Regierung beim Kampf gegen die Korruption zu unterstützen.

In einem Brief an den Vorsteher des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD), Pascal Couchepin, verweist die entwicklungspolitische Organisation EvB einerseits auf das seit dem 1. Mai geltende neue Korruptionsstrafrecht, das die Bestechung ausländischer Beamter unter Strafe stellt.

Andererseits wirft die EvB der Schweizer Exportrisikogarantie vor, zusammen mit den staatlichen Exportförderungsagenturen Deutschlands, Japans und der USA Druck möglicherweise korrupte Verträge aus der Suharto-Zeit anzuerkennen. Im Falle der Schweiz gehe es vor allem um Kraftwerksverträge des ABB-Konzerns aus den 90-er Jahren.

Die Haltung der ERG widerspreche den offiziellen Zielen der guten Regierungsführung und der Korruptionsbekämpfung und schade dem Ruf der Schweiz, heisst es in dem Schreiben vom Mittwoch (21.06.) weiter.

Die Erklärung von Bern fordert Pascal Couchepin auf, Indonesien bei der gerichtlichen Überprüfung zweifelhafter Verträge aus der Suharto-Zeit zu unterstützen und keinen Druck auf die Regierung zur Anerkennung dieser Verträge mehr auszuüben.

Die ERG könnte nach Darstellung der Organisation auch Verträge, die vor dem Inkrafttreten des neuen Korruptionsstrafrechts abgeschlossen wurden, für nichtig erklären, sofern die ERG-Gesuchssteller nicht über die Bestechung informiert hatten. Die EvB beruft sich auf die Bestimmung im ERG-Gesetz, wonach die Exporteure verpflichtet sind, die zur Beurteilung des Geschäfts nötigen Angaben zu machen.

Die Organisation verbindet ihre am Beispiel Indonesiens formulierte Kritik mit grundsätzlichen Forderungen für die künftige Praxis der Exportrisikogarantie. Exporteure sollten in Zukunft in ihren Gesuchen an die ERG verbindlich festhalten müssen, dass sie beim Auftrag keine Bestechungsdelikte begehen. Kommen dennoch Korruptionspraktiken zum Vorschein, sollte die ERG hinfällig werden.

Hat ein Unternehmen die ERG bezüglich der Korruption getäuscht, sollte es für eine Zeit von fünf Jahren von weiteren Garantien ausgeschlossen werden. Nach Informationen der EvB sind zur Zeit Gespräche zwischen der ERG und dem Bundesamt für Justiz über die Auswirkungen des neuen Korruptionsstrafrechts auf die ERG im Gang.

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