Rückkehr in den Norden Iraks nicht unzumutbar
Rückschaffungen von Asylsuchenden in den Norden des Irak seien grundsätzlich zumutbar, auch wenn jeder Fall einzeln geprüft werden müsse. Zu diesem Schluss ist die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) nach Überprüfung der Lage im Nordirak gekommen.
Die Kommission ist das letztinstanzlich entscheidende Gericht in Asylsachen in der Schweiz. Sie befasste sich laut Mitteilung vom Donnerstag (07.09.) in mehreren Urteilen mit der Situation im Nordirak.
Rückkehr zumutbar
Ein Teil des Nordiraks wird von der «Kurdistan Democratic Party» (KDP), der andere von der «Patriotic Union of Kurdistan» (PUK) beherrscht. Diese beiden Gebiete seien als Quasi-Staaten zu betrachten, hält die ARK fest. In ihnen liege keine generell Existenz bedrohende Situation vor. Deshalb sei eine
Rückführung von nicht Verfolgten in diese faktisch autonomen Gebiete nicht mehr generell unzumutbar. Was zumutbar sei, müsse aber einzeln geprüft werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen wird von der ARK hingegen eine Rückschaffung in den zentralstaatlich kontrollierten Landesteil. Die freiwillige Rückkehr in den Norden des Irak bleibe möglich, heisst es weiter. Dies habe zur Folge, dass eine vorläufige Aufnahme weiterhin ausser Betracht falle.
Anders als das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) verneint die ARK, dass diese Quasi-Staaten den Menschen Schutz bieten, die andernorts im Irak verfolgt werden. Die kurdisch kontrollierte Region könne für Menschen, die durch die Zentralregierung oder andere Gruppierungen gezielt verfolgt würden, keine Fluchtalternative im Irak selber darstellen.
swissinfo und Agenturen

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