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Schweiz tritt Internationalem Strafgerichtshof bei

Die Schweiz tritt dem ständigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag bei. Als Zweitrat hat am Donnerstag (21.06.) der Ständerat dem Beitritt oppositionslos zugestimmt, womit der Bundesrat das Römer Statut ratifizieren kann.

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag soll weltweit schwerste Verbrechen wie Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen. 160 Staaten beschlossen im Juli 1998 auf einer UNO-Konferenz in Rom die Gründung des Tribunals. Sieben Staaten, darunter die USA und Israel, stimmten dagegen.

Vorbild für das neue Gericht ist das ebenfalls in Den Haag ansässige Tribunal für Kriegs-Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien. Das Römer Statut tritt in Kraft, sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben.

Bisher ratifiziert von 34 Staaten

Aussenminister Joseph Deiss unterstrich in der Debatte die komplementäre Funktion des Gerichtshofs. Als ständige Institution habe er den Vorteil, dass er nicht bloss auf Entscheid des UNO-Sicherheitsrates zu Stande komme. Bisher hätten 34 Staaten das Römer Statut ratifiziert, darunter sämtliche Nachbarn der Schweiz.

Detailkritik an der Vorlage kam schliesslich einzig von Kommissions-Sprecher Dick Marty (FDP/TI). Er bedauerte, dass die Schweiz nicht auch den Strafvollzug bei ausländischen Personen vorsehe, die vom Gerichtshof verurteilt worden sind. Aussenminister Deiss sicherte Marty zu, dass der Bundesrat sich mit dieser Frage befassen werde.

Die Bundesgesetze über die Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof und die Genehmigung des Römer Statuts passierten in der Abstimmung wie die entsprechenden Änderungen des Strafgesetzbuches und des Militär-Strafgesetzes oppositionslos.

Der Nationalrat hatte bereits am 13. März mit 135 zu 26 Stimmen seine Zustimmung gegeben.

swissinfo und Agenturen

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