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Schweiz tritt internationalem Strafgerichtshof bei

Die Schweiz rechnet damit, dass der internationale Strafgerichtshof seine Arbeit in einigen Monaten aufnehmen wird. www.un.org

Die Schweiz hat in New York das Vertragswerk für die Schaffung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofes ratifiziert. Die Schweiz rechnet damit, dass das Statut innert weniger Monate in Kraft treten wird. Der Sitz des Gerichtshofes wird in Den Haag sein.

Der Gerichtshof wird für die Beurteilung besonders schwerer Verbrechen zuständig sein. Dazu gehören Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, wie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Freitag mitteilte.

Nicht zur Rechenschaft gezogen

Obwohl es an Verboten und Gesetzen in diesem Bereich nicht fehle, seien auch in der jüngeren Geschichte Millionen von Kindern, Frauen und Männern Opfer unsäglicher Gräueltaten geworden, teilte das EDA weiter mit.

Allzu oft seien die dafür Verantwortlichen nie zur Rechenschaft gezogen worden. Der Internationale Strafgerichtshof soll dazu beitragen, dass das humanitäre Völkerrecht und das Völkerstrafrecht in Zukunft wirksamer durchgesetzt werden.

Der Gerichtshof wird seinen Sitz in Den Haag haben, in Nachbarschaft zum UNO-Kriegsverbrechertribunal.

Kein UNO-Organ

Der ständige Internationale Strafgerichtshof wird aber kein UNO-Organ sein, sondern breiter abgestützt und mehr auf die Zukunft angelegt. Generell wird er für die Beurteilung von Verbrechen zuständig sein, die auf dem Staatsgebiet eines Vertragsstaats oder von einem seiner Staatsangehörigen begangen werden.

Die Strafverfolgung bleibt in erster Linie Sache der innerstaatlichen Behörden. Der Internationale Strafgerichtshof wird nur dann tätig, wenn die zuständigen nationalen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, ein solches Verbrechen ernsthaft zu verfolgen.

Aktiviert würde der Gerichtshof etwa dann, wenn die Justizbehörden eines Landes als Folge kriegerischer Ereignisse zusammengebrochen seien oder von Personen kontrolliert würden, die an den fraglichen Verbrechen mitschuldig seien.

Innert Monaten in Kraft

Der Internationale Strafgerichtshof wird seine Arbeit aufnehmen, wenn 60 Staaten dem Statut beigetreten sind. Einschliesslich der Schweiz haben nach Angaben des Aussenministeriums bisher 43 Staaten das Statut ratifiziert, darunter auch alle Nachbarländer. Das EDA geht davon aus, dass das Statut innert weniger Monate in Kraft tritt.

Die Schweiz unterstützte die Arbeiten zur Errichtung eines starken und unabhängigen Gerichtshofes massgeblich, wie das EDA in Erinnerung rief. Mit der Ratifikation wolle die Schweiz weiter zum Erfolg des Gerichtshofes beitragen.

Die Bundesversammlung stimmte gemäss EDA dem Beitritt am 21. Juni dieses Jahres zu. Die gesetzlichen Grundlagen für eine Zusammenarbeit mit dem Gerichtshof seien bereits geschaffen worden.

swissinfo und Agenturen

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