«Schweizer Lösung» gegen Kampfhunde

Bis Ende Januar 2006 sollen in der Schweiz einheitliche Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorliegen.
Die Kantonstierärzte und das BVET forderten solche Massnahmen, nachdem Pitbull-Terriers einen sechsjährigen Knaben getötet hatten.
Bis Ende Januar 2006 will das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) dem zuständigen Wirtschaftsminister Joseph Deiss Massnahmen zum Schutz vor gefährlichen Hunden vorschlagen.
Diese sollen danach rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt werden. Für die Umsetzung sind allerdings die Kantone zuständig.
Am vergangenen Donnerstag wurde in Oberglatt, im Kanton Zürich, ein 6-jähriger Kindergärtner von drei Pitbull-Terriern zu Tode gebissen. Die Hunde waren vom Wohnort des Besitzers während dessen Abwesenheit ausgerissen. Sie wurden getötet.
Wie das BVET mitteilte, wird es die Massnahmen zusammen mit den Kantonstierärzten, anderen Bundesbehörden, den Polizei- und Justizdirektoren, der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft und der Schweizerischen Tierärztlichen Vereinigung für Verhaltensmedizin erarbeiten.
Kantonstierärzte und das BVET waren sich am Montag einig, dass in der Schweiz rasch einheitliche Bestimmungen eingeführt werden müssten. Schutzmassnahmen seien auf breiter Front nötig.
Breite Palette von Massnahmen
Letztlich sei eine breite Palette von Massnahmen denkbar, sagte BVET-Direktor Hans Wyss. Diese könnten von Zuchtrestriktionen über Importbeschränkungen bis hin zu einem «Fahrausweis» für Hundehalter reichen.
Das BVET und seine Partner wollen sich bei der Erarbeitung des Massnahmenpakets auch Gedanken darüber machen, wie diese in den Kantonen wirkungsvoll umgesetzt werden können. Wyss äusserte denn auch Kritik an der bisherigen Umsetzung in den Kantonen.
Kantone wollen handeln
Einer jener Kantone, der nach der Kampfhunde-Diskussion vor fünf Jahren keine konkreten Massnahmen ergriffen hatte, war der Kanton Bern.
Der Kanton soll nun beim Bund eine Standesinitiative für ein Import- und Zuchtverbot von Kampfhunden einreichen. Mit der Standesinitiative hat jeder Kanton die Möglichkeit, der Bundesversammlung einen Entwurf zu einem Erlass einzureichen oder die Ausarbeitung eines Erlasstextes vorzuschlagen.
Im Kanton Luzern soll das Hundegesetz möglichst bald verschärft werden. Griffigere Massnahmen gegen Kampfhunde und ihre Halter fordern auch die Zürcher Kantonsräte.
Tierschutzgesetz ist gute Grundlage
Mit dem Tierschutzgesetz, das derzeit vom Schweizer Parlament behandelt wird, bestehe eine gute gesetzliche Grundlage, sagte BVET-Sprecher Marcel Falk. Dieses sehe beispielsweise vor, dass der Bundesrat Vorschriften zur Haltung und Zucht von Hunden erlassen könne.
Auch sei im Gesetzesentwurf ein Verbot geplant, Hunde auf Aggressivität zu züchten. Auf Bundesebene müssten zudem bis Ende 2006 alle Hunde gekennzeichnet und in einer Datenbank erfasst sein, sagte Falk weiter.
Hundehalter spielt eine Rolle
Falk relativierte gleichzeitig die grössere Aggressivität bestimmter Hunderassen. Eine vom BVET unterstützte Studie habe 2002 ergeben, dass bestimmte Rassen wie Schäfer, Rottweiler oder Pitbulls häufiger beissen würden als andere Hunde.
Eine wichtige Rolle spiele aber auch der Hundehalter. Gerade Pitbulls würden des öfteren von Leuten gehalten, die besser keine Hunde hätten. Grundsätzlich könne jeder Hund so erzogen werden, dass er sozialverträglich sei.
swissinfo und Agenturen
Gemäss dem Bundesamt für Veterinärwesen werden in der Schweiz jedes Jahr rund 13’000 Personen von einem Hund gebissen.
In 24% der Fälle beisst der eigene Hund, in 34% kennt das Opfer den Hund und in 42% beissen unbekannte Hunde.
Im November 2000 sprang eine Frau vor Schreck in die Limmatt und ertrank, nachdem sie ein Dobermann bedroht hatte.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch