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Spitzenbeamter zu bedingter Strafe verurteilt

Raymond Cron bleibt an der Spitze des BAZL. Keystone

Raymond Cron, Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL), bleibt trotz seiner Verurteilung wegen eines bei seinem früheren Arbeitgeber begangenen Deliktes im Amt.

Das Basler Strafgericht verurteilte Cron am Freitag wegen Vermögensdelikten zu einer bedingten Strafe von 75’000 Franken. Cron will das Urteil weiterziehen.

«Wer für einen Fehler gebüsst hat, wie es das Gesetz vorsieht, soll dafür nicht ein zweites Mal an seinem Arbeitsplatz gebüsst werden», sagte Verkehrsminister Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK).

Das Urteil bestätige, was Cron selber schon öffentlich gesagt habe: «Er hat an seinem früheren Arbeitsplatz in der Privatwirtschaft einen Fehler gemacht. Für diesen Fehler ist er nun bestraft worden», sagte Leuenberger.

Das öffentliche Verfahren, das Cron als Angeklagten in den Mittelpunkt stellte, bedeutete als solches eine weitere Belastung für ihn.

Cron habe in den letzen drei Jahren als BAZL-Direkor sehr gute Arbeit geleistet und dieses Bundesamt erfolgreich reorganisiert, sagte Leuenberger. Das werde auch allgemein anerkannt. «Er hat deswegen mein Vertrauen und bleibt im Amt». Der Bundesrat sei über diesen Entscheid bereits informiert.

Veruntreuung und ungetreue Geschäftsbesorgung

Das Basler Strafgericht hatte Cron kurz zuvor zu einer bedingten Geldstrafe von 260 Tagessätzen zu 290 Franken verurteilt. Er wurde wegen mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfacher Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Crons Verteidiger hatte dagegen auf Freispruch plädiert. Cron hätte zwar die firmeneigenen Kompetenzen überschritten, dabei aber immer die Interessen des Unternehmens im Auge gehabt. Zudem hätte er seinen Fehler zugegeben.

Schwarze Kasse

Der als Spartenleiter für den Bau des Basler Messezentrums verantwortliche Cron hatte bei der inzwischen mit Zschokke zu Implenia fusionierten Batigroup von Anfang 2002 bis Mitte 2003 über eine «schwarze Kasse» insgesamt 180’000 Franken abgezweigt und als Sonderprämien an sieben Mitarbeiter ausbezahlt.

4000 Franken behielt er selber, nach seinen Angaben jedoch nur, weil er nicht wusste, wie er sie wieder in die Firma zurückschleusen konnte. Die Anklage bezifferte die Deliktsumme auf rund 137’000 Franken.

Cron kündigt Weiterzug an

Cron kündigte nach dem Urteil dessen Weiterzug an. Aus seiner Sicht wäre ein Freispruch gerechtfertigt gewesen, sagte er in einer Erklärung vor den Medien: Er habe immer im Interesse des Unternehmens gehandelt und grossen Schaden von diesem abgewendet.

In der Urteilsbegründung habe er zudem Elemente vorgefunden, die für ihn «schwer nachvollziehbar» seien. Erleichtert zeigte sich Cron über den Freispruch vom Betrugsvorwurf sowie darüber, dass das Gericht die Strafe gegenüber dem Antrag des Staatsanwalts reduziert und nicht auch eine Busse ausgesprochen habe. Er werde sich nun wieder mit vollem Einsatz seiner Tätigkeit im BAZL widmen.

Vollumfänglich einverstanden mit dem Urteil zeigte sich dagegen der Staatsanwalt.

Gelassene Parteienreaktionen

Die Parteien reagieren mehrheitlich gelassen auf die Verurteilung und auf Bundesrat Leuenbergers Entscheidung, Cron im Amt zu belassen.

Allein Bundesrat Leuenberger komme die Entscheidnug zu, ob er Cron weiterhin vertrauen wolle, sagte Claudine Godat, Sprecherin der Sozialdemokratischen Partei (SP).

Für den Fraktionspräsidenten der Christlichdemokratischen Volkspartei (CVP), Urs Schwaller, ist entscheidend, dass Cron vom Betrugsvorwurf freigesprochen wurde. Er sehe keinen Grund, Cron das Vertrauen zu entziehen, umso mehr als dieser als Amtsdirektor gute Arbeit geleistet habe.

«Sehr überrascht» zeigt sich dagegen Guido Schommer, Generalsekretär der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP). Die Vergehen Crons seien keine Bagatelldelikte. Die Veurteilung seines Amtsdirektors werfe einen dunklen Schatten auf das BAZL.

Freispruch und bedingte Strafe

Einer der drei weiteren Angeklagten wurde freigesprochen. Ein zweiter wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht befand ihn unter anderem des mehrfachen Betrugs für schuldig.

Der dritte Angeklagte wurde ebenfalls wegen mehrfachem Betrug zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 150 Franken verurteilt.

swissinfo und Agenturen

Der 1959 geborene Cron hat an der ETH Zürich als Bauingenieur abgeschlossen und eine Zusatzausbildung in technischen Betriebswissenschaften absolviert.

Seine Berufskarriere begann er 1984 beim Bau.

2004 verliess er den Bausektor und wurde Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).

Er hat gestanden, zwischen Januar 2002 und Juli 2003 rund 180’000 Franken an sieben untergeordnete Mitarbeiter bezahlt zu haben, ohne darüber seine Arbeitgeberin, die damalige Batigroup, die heutige Implenia, informiert zu haben.

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