Urteil gegen Raphael Huber von Kassationsgericht bestätigt
Das Kassationsgericht des Kantons Zürich hat das Obergerichts- Urteil im Fall Raphael Huber bestätigt. Das Gericht wies eine Nichtigkeitsbeschwerde des wegen Korruption zu viereinhalb Jahren Zuchthaus verurteilten früheren Chefbeamten ab.
Bedingte Entlassung am 14. Mai möglich
Ein Haftentlassungsgesuch Hubers ist vom Präsidenten des Kassationsgerichts abgewiesen worden. Trotzdem kann der wohl prominenteste Häftling in der Zürcher Strafanstalt Pöschwies, der sich von 1982 bis 1991 von Wirten und Gastrounternehmern bestechen liess, damit rechnen, bald auf freiem Fuss zu sein.
Bald zwei Drittel der Strafe verbüsst
Von seiner Zuchthausstrafe von viereinhalb Jahren wegen passiver Bestechung hat Huber am 14. Mai zwei Drittel verbüsst. Da nun ein vollstreckbares Urteil vorliege, könne das Amt für Justizvollzug über die bedingte Entlassung entscheiden, hiess es am Mittwoch (03.05.) bei der Justizdirektion.
Wegen mehrfachen Sich-bestechen-lassens war der ehemalige Abteilungsleiter Wirtschaftswesen bei der kantonalen Finanzdirektion, der für die Erteilung von Bewilligungen im Gastrobereich zuständig war, zu viereinhalb Jahren Zuchthaus und 200’000 Franken Busse verurteilt worden.
Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings ist noch eine eidgenössische Das Urteil ist rechtskräftig, allerdings ist noch eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde beim Bundesgericht hängig.
Kassationsgericht: Rügen unbegründet
In seiner Nichtigkeitsbeschwerde machte Huber geltend, das Obergericht und zuvor das Bezirksgericht seien willkürlich von falschen Annahmen ausgegangen. Die Rügen wurden aber vom Kassationsgericht als unbegründet beurteilt und die Feststellungen zum Sachverhalt durch die Vorinstanz als richtig bestätigt. Auch die Rügen bezüglich Verletzung des rechtlichen Gehörs und von Verfahrensvorschriften wurden abgewiesen.
Drei Monate Zeit, um Schulden zu zahlen
Hubers Anwalt Gian Andrea Danuser ist überzeugt, dass sein Mandant am 14. Mai bedingt entlassen wird. Es gebe keine Gründe, den Ersttäter mit «ausgezeichneten Führungszeugnissen» nicht auf freien Fuss zu setzen, sagte er gegenüber der Nachrichtenagentur sda.
Huber, der bis zu seiner Auslieferung in die Schweiz im Sommer 1998 auf seinem Landgut in der Toskana lebte, wird dann drei Monate Zeit erhalten, um seine Schulden gegenüber dem Kanton Zürich zu begleichen: 200’000 Franken Busse und rund 920 000 Franken unrechtmässig erhaltenes Bestechungsgeld.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch