Verwaltung soll transparenter werden
Die öffentliche Verwaltung soll transparenter und der Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtert werden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch (19.04.) eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung.
Die öffentliche Verwaltung soll transparenter und der Zugang zu amtlichen Dokumenten erleichtert werden. Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch (19.04.) eine Vernehmlassungsvorlage zu einem Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung.
Laut Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes EJPD bezweckt der Gesetzesentwurf, der Öffentlichkeit den Zugang zu amtlichen Dokumenten zu erleichtern und dadurch die Transparenz der Verwaltung zu fördern. Jeder Person soll ein so genanntes «Recht auf Zugang» zustehen. Damit soll sie verlangen können, dass ihr Einsicht in amtliche Dokumente oder Auskunft über solche Dokumente gewährt wird.
Allerdings bestehe dieses «Recht auf Zugang» nicht unbeschränkt, sondern könne, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstünden, eingeschränkt, zeitlich aufgeschoben oder ganz verweigert werden.
Laut EJPD bestehen überwiegende öffentliche Interessen beispielsweise dann, wenn die freie Meinungs- und Willensbildung einer Behörde durch eine vorzeitige Bekanntgabe amtlicher Dokumente beeinträchtigt würde oder wenn dadurch die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz gefährdet würde. Überwiegende private Interessen lägen beispielsweise vor, wenn die Privatsphäre wesentlich beeinträchtigt beziehungsweise ein Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnis offenbart würde.
Gemäss Mitteilung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) sieht der Gesetzesentwurf für den Zugang zu amtlichen Dokumenten ein einfaches, rasches und in der Regel kostenloses Verfahren vor. Werde der Zugang nicht im verlangten Umfang gewährt, könne sich die Gesuch stellende Person an eine Schlichtungsstelle wenden.
Komme keine Einigung zustande, stehe das ordentliche Verfahren, ein Erlass einer Verfügung mit allenfalls anschliessendem Beschwerdeverfahren, offen. Die Vernehmlassung dauert bis am kommenden 11. August.
swissinfo und Agenturen

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