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Weg frei für digitale Signatur

Die digitale Signatur soll der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt werden. Keystone

Der Bundesrat will der Schweizer Wirtschaft den Einstieg in dem e-Commerce auch rechtlich vereinfachen. Am Mittwoch (17.01.) hat er ein Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, das die digitale Signatur gesetzlich verankern soll. Ausserdem soll auch bei Internet-Käufen ein Widerrufsrecht eingeführt werden.

Mit der digitalen Signatur steht heute ein technisches Verfahren zur Verfügung, mit dem die Herkunft eines elektronischen Dokuments bestimmt werden kann. Gleichzeitig kann überprüft werden, ob das Dokument unverändert geblieben ist. Das bisher gültige Obligationenrecht (OR) schreibt für bestimmte Verträge jedoch zwingend die eigenhändige Unterschrift vor.

OR-Revision nötig

Mit der Revision des Obligationenrechts (OR) wird die elektronische Signatur der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Verträge, für die bisher die traditionelle Schriftform nötig war, künftig auch auf elektronischem Weg geschlossen werden, dies ist besonders für den elektronischen Geschäftsverkehr wichtig.

Das Bundesgesetz über die elektronische Signatur (BGES) das in die Vernehmlassung geschickt wurde, regelt die Voraussetzungen für die Anerkennung der Anbieter von Zertifizierungs-Diensten sowie deren Haftung. Als Zertifizierungs-Dienstleistung gilt die Generierung privater Schlüssel und die Verwaltung allgemein zugänglicher öffentlicher Schlüssel (siehe «Wie funktioniert die digitale Unterschrift ?» am Artikel-Ende).

Der Gesetzesentwurf sieht eine Umkehr der Beweislast vor: Der Inhaber eines privaten Schlüssels muss beweisen, dass sein privater Schlüssel ohne seinen Willen eingesetzt worden ist. Der Inhaber muss den Schlüssel so aufbewahren, dass eine Verwendung durch unbefugte Drittpersonen ausgeschlossen werden kann.

Ausbau des Konsumentenschutzes

Mit dem BGES soll auch der Verbraucherschutz verbessert werden. Das heute bereits für Haustürgeschäfte geltende Widerrufsrecht soll auf das Internet ausgedehnt werden. Wer also im Internet einkauft, soll innerhalb von
7 Tagen vom Vertrag zurücktreten können.

swissinfo und Agenturen

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