Zuerst Klarheit – dann Zugriff

Die Schweiz ist für die Bekämpfung der Geldwäscherei gut gerüstet. Noch immer ist aber nicht restlos klar, welche Finanz-Dienstleister dem Gesetz unterstellt sind.
Seit Anfang April 1998 ist das Geldwäschereigesetz (GwG) in Kraft. Die Kontrollstelle (KST) im Finanzdepartement soll dafür sorgen, dass der Finanzplatz auch ausserhalb des Bankensektors sauber bleibt: bei Vermögens-Verwaltern, Geschäftsanwälten, Treuhändern und andern «Finanzintermediären». Damit haperte es bisher.
Mit elf Empfehlungen reagierte die Geschäftsprüfungs-Kommission des Nationalrates Ende Juni 2001 auf die Anlaufschwierigkeiten. In seiner Stellungnahme, die am Mittwoch verabschiedet und am Freitag veröffentlicht wurde, schliesst sich ihr der Bundesrat an. Gleichzeitig bekräftigt er seinen unbedingten Willen, das GwG umzusetzen.
Transparenz schaffen
Laut ihrer Leiterin Dina Balleyguier weiss die KST von rund 600 unterstellungspflichtigen Finanz-Dienstleistern, die weder einer SRO angehören noch über eine Bewilligung der Kontrollstelle verfügen. Die KST mache diese illegal tätigen Unternehmen auf die Bewilligungspflicht aufmerksam und werde notfalls die Liquidation verfügen.
In manchen Fällen billigen die Behörden den Fehlbaren freilich Unwissenheit zu. «Wir müssen genau definieren, was ein unterstellungspflichtiger Finanzintermediär ist», sagte Direktor Peter Siegenthaler von der Finanzverwaltung. «Erst wenn wir mit Knochenarbeit Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen haben, können wir zuschlagen.»
Personalbestand verdoppelt
Bereits erfüllt hat die Landesregierung die Forderung nach einer organisatorischen und personellen Stärkung der KST. Der Sollbestand wurde auf 25 Vollzeitstellen praktisch verdoppelt. In der Abteilung mit ihren vier Sektionen arbeiten jetzt 23 Personen. Noch in diesem Frühjahr sollen drei bis vier Revisoren angestellt werden.
In den letzten Wochen konnte die KST die ersten 11 Gesuche von Finanzintermediären bewilligen, die sich ihr direkt unterstellen lassen wollten. 546 Gesuche sind noch hängig. Effektiv bearbeitet werden 385 Dossiers, denn 161 der Gesuchssteller dürften sich einer Selbstregulierungs-Organisation (SRO) anschliessen.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch