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Assistenz-Ärzte: 50 Stunden pro Woche ist genug

Die Streiks der Ärzte in den letzten Monaten scheinen Erfolg zu haben. Keystone

Der Nationalrat will Assistenzärzte dem Arbeitsgesetz unterstellen. Wochen mit mehr als 50 Arbeitsstunden sollen ab 2005 der Vergangenheit angehören. Die Assistenzärztinnen und -ärzte nahmen den gegen den Widerstand von rund 60 Bürgerlichen gefällten Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis.

Die Vorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von Marc Suter (FDP/BE), die von der grossen Kammer im Oktober 1999 einstimmig verabschiedet worden war. Ab 2005 sollen gemäss dem vom Bundesrat unterstützen Vorschlag die Assistenzärzte unter die Schutzbestimmungen des Arbeitsgesetzes fallen und pro Woche nur noch 50 Stunden arbeiten dürfen.

«Würden sie sich in ein Flugzeug setzen, dessen Pilot seit 20 Stunden im Einsatz ist?», fragte Guido Zäch (CVP/AG), Sprecher der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK). Gemäss einer Studie würden Chirurgen mit einem Schlafmanko 20 Prozent mehr Kunstfehler begehen und für Eingriffe 14 Prozent mehr Zeit als in ausgeruhtem Zustand benötigen. «Die Kernfrage ist, ob wir die Patientinnen und Patienten diesen Gefahren aussetzen wollen», sagte Zäch. Die Ratslinke stellte sich hinter die Vorlage. Die langen Einsätze und die damit verbundenen Übermüdungserscheinungen verursachten hohe volkswirtschaftliche Kosten, sagte Christine Goll (SP/ZH).

Gegen die Vorlage waren neben der SVP auch eine Mehrheit der FDP und ein Teil der CVP. So machte Trix Heberlein (FDP/ZH) zu erwartende horrende Folgekosten geltend. Zudem würde die Annahme den Abschluss der Aus- und Weiterbildung von Assistenzärzten innert nützlicher Frist verunmöglichen. Die Kantone, in deren Kompetenzbereich das Gesundheitswesen falle, müssten bezahlbare Regelungen finden, bei denen die Flexibilität in der Ausbildung erhalten bleibe, forderte Christine Egerszegi (FDP/AG).

Volkswirtschafts-Minister Pascal Couchepin erwiderte, mit der Frist bis 2005 hätten die Kantone eine Anpassungszeit von vier Jahren. Einzelne Kantone wie Bern, Zürich, Aargau und Luzern verfügten bereits über Lösungen. Ohne gesamtschweizerische Bestimmung würden die privaten Spitäler auf Kosten der öffentlichen profitieren. «Assistenzärzte sind heute nicht voll dem Arbeitsgesetz unterstellt, weil davon ausgegangen wurde, dass es sich mehr um Ausbildungs- als um Arbeitszeit handelt», sagte Couchepin. Dies entspreche aber nicht der Realität. Der Rat nahm die Vorlage schliesslich mit 109 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung an und überwies sie dem Ständerat.

Der Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzte (VSAO) nahm den Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis. Mit der Schliessung der Gesetzeslücke würden Assistenzärzte vor horrenden Überzeiten geschützt und die Sicherheit der Patienten erhöht. Nun liege es am Ständerat, den eingeschlagenen Weg erfolgreich zu Ende zu führen.

swissinfo und Agenturen

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