Auch mit Schengen: Sturmgewehr bleibt auf Mann

Schweizer Armee-Angehörige könnten auch bei einem Beitritt der Schweiz zum Schengen-Abkommen ihre Waffe weiterhin zu Hause behalten. Das Abkommen liesse sich unter Wahrung der Schweizer Waffentradition umsetzen. Dies schreibt die Regierung in einer Antwort auf zwei Vorstösse aus dem Nationalrat.
Zum Schengener Abkommen gehöre auch eine Richtlinie zu Feuerwaffen und Munition, schreibt der Bundesrat in Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Ulrich Fischer (FDP/AG) und die Anfrage von Nationalrat Hans Werner Widrig (CVP/SG). Die Richtlinie ziele wie das Recht in der Schweiz darauf ab, den Missbrauch von Feuerwaffen zu verhindern. Der Bundesrat unterstütze diese Bestrebungen.
Mit Waffentradition vereinbar
Er sei überzeugt, dass sich die Vorgaben des Abkommens von Schengen in Einklang mit der Waffentradition der Schweiz umsetzen liessen. Die Auswirkungen auf die nationale Waffengesetzgebung seien beschränkt.
Einzelne Bereiche wie die Polizei und die Armee seien zudem ganz von den Regelungen ausgenommen. Das Verbot von Erwerb und Besitz von Seriefeuer-Waffen betreffe diese Gruppen nicht.
Sturmgewehr bleibt im Schrank
Angehörige der Armee könnten also weiter ihre Waffe zu Hause haben. Auch die Jungschützen wären von dem Verbot nicht betroffen. Ausgeschiedene Wehrleute könnten ihr Sturmgewehr behalten.
Da diese Waffe nicht mehr auf Seriefeuer umgestellt werden könne, fällt sie nach Ansicht der Regierung nicht unter das Verbot kriegstauglicher Waffen im Schengen-Abkommen. Der Karabiner als nicht automatisches Gewehr sei ohnehin nicht betroffen.
Missbrauch verhindern
Im allgemeinen deckten sich die Regelungen des Schengener Abkommens mit den Zielen des schweizerischen Rechts. Es gelte, für die innere Sicherheit und den Bürgerschutz den Missbrauch von Feuerwaffen möglichst zu verhindern.
Die Regierung wolle bei einem allfälligen Beitritt zum Schengen-Abkommen auch unnötigen administrativen Aufwand verhindern. Bei der Meldepflicht für den Besitz privater Waffen strebe sie eine Lösung an, die der schweizerischen Waffentradition entspreche, heisst es weiter.
Ausnahmen für Jäger, Sportschützen und Sammler
Bei einem Beitritt zum Schengen-Abkommen könnten Jagd- und Sportschützen ihre Waffen mit dem europäischen Waffenschein gar leichter zu Veranstaltungen transportieren, schreibt die Regierung weiter. Sie wolle sich dafür einsetzen, dass der Schiesssport und die Jagd im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könnten.
Waffensammler und anerkannte historische und kulturelle Einrichtungen wie Museen seien zudem von der Richtlinie ausgenommen. Diese Bereiche blieben auch bei einem Beitritt zu Schengen ganz in der Kompetenz der schweizerischen Gesetzgebung.
swissinfo und Agenturen

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch