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Bundesrat senkt Sparziel

Die Soziale Wohlfahrt muss das Wachstum bis 2020 um 3 Mrd. Franken bremsen, der übrige Bundeshaushalt bis 2015 um 2,3 Mrd. Der Bundesrat senkt damit das Sparziel der Aufgabenüberprüfung von 8 auf 5,3 Mrd. Franken.

Mit der Aufgabenüberprüfung hatte sich der Bundesrat vorgenommen, die Gesamtausgaben 2008 bis 2015 im Durchschnitt nur noch um 3% wachsen zu lassen und so die Staatsquote zu stabilisieren.

Wegen der Sozialen Wohlfahrt konnte die Landesregierung das Sparziel nach unten korrigieren. Zum einen sind in der Invalidenversicherung wichtige Reformen bereits im Gang, zum andern zeigen Prognosen, dass die demografisch bedingten Defizite der AHV erst später einsetzen.

In zwei Gängen

Aus diesem Grunde beschloss die Landesregierung, die Aufgabenüberprüfung neu mit zwei Geschwindigkeiten weiterzuführen. Für die Soziale Wohlfahrt wurde der Zeithorizont auf das Jahr 2020 hinausgeschoben, in dem das Defizit des Sozialwerks rund 3 Mrd. erreichen dürfte.

Für die übrigen Aufgabenbereiche hielt der Bundesrat am Zieljahr 2015 mit einer Abbauvorgabe von 2,3 Mrd. fest. Die zulässigen Wachstumsraten liegen zwischen minus 0,8% (Migration) und plus 4,5% (Bildung und Forschung).

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