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Der Bundesrat lässt die UBS nicht fallen

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf will die UBS-Affäre ohne Notrecht lösen. Reuters

Die vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffene Landesregierung will eine Lösung finden, damit das im letzten Sommer mit den USA geschlossene Steuer-Abkommen angewendet werden kann, sagte Bundesräten Eveline Widmer-Schlumpf vor den Medien.

Ohne die Umsetzung des Abkommens könne der nach wie vor drohende Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA mit all seinen nachteiligen Folgen nicht bewältigt werden, sagte die Justizministerin weiter.

Der Bundesrat geht davon aus, dass auf Grund des am vergangenen Freitag veröffentlichten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts die Amtshilfe nur in rund 250 Fällen zulässig ist. In dem Abkommen war von der Aushändigung von 4450 Kundendossiers die Rede. Der Bundesrat müsse diesem Urteil Rechnung tragen.

Als ersten Schritt will die Regierung nun die Situation aus Schweizer Sicht erörtern. Dabei will sie Handlungsoptionen erörtern und von den USA Details über das Resultat der Teilamnestie mit freiwilligen Selbstanzeigen einholen.

Falls das Problem nicht durch Verhandlungen zu lösen sei, bestehe das Risiko, dass die USA das Zivilverfahren gegen die Schweizer Grossbank UBS wieder aufnehmen und ein US-Gericht die Bank zur Herausgabe der Daten verurteilen könnten, hält der Bundesrat fest.

Genehmigung vom Parlament holen

In einem zweiten Schritt erwägt der Bundesrat, das UBS-Abkommen dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Die Richter waren zum Schluss gekommen, dass das Abkommen keine ausreichende Rechtsgrundlage biete, um bei fortgesetzter schwerer Steuerhinterziehung das Bankgeheimnis aufzuheben.

Genehmigt das Parlament das Abkommen, würde es in einem künftigen Beschwerdefall vom Bundesverwaltungsgericht nicht mehr als reine Verständigungsvereinbarung, sondern als Staatsvertrag wie ein Doppelbesteuerungs-Abkommen betrachtet.

Eine Anpassung des Abkommens würde dessen vorläufige Anwendung ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung ermöglichen. Der Bundesrat stütze sich dabei auf seine Kompetenz, die dieses Vorgehen zur Wahrung wichtiger Interessen der Schweiz und im Falle besonderer Dringlichkeit ermögliche.

Eveline Widmer-Schlumpf sieht keine Veranlassung, in diesem Fall Notrecht anzuwenden. Wenn es einen anderen Weg gebe, müsse man diesen wählen.

UBS: Kein Alleingang

Die UBS wird im Alleingang keine Kontendaten von mutmasslichen Steuersündern an die USA herausgeben. Entsprechenden Forderungen erteilte UBS-Präsident Kaspar Villiger eine klare Absage.

“Oswald Grübel und ich werden niemals Daten illegal herausgeben”, sagte er im Tages-Anzeiger vom Mittwoch. “Wir können von den Mitarbeitern nicht die konsequente Einhaltung von Recht fordern, wenn wir selber Recht brechen”, sagte der Verwaltungsratspräsident der Grossbank.

Wenn die UBS den Forderungen der USA ohne Schweizer Genehmigung nachkäme, würde sie das Schweizer Bankgeheimnis verletzen.

Reaktionen

Die Grünen verlangen von der UBS, dass sie im Streit mit den USA selbst Verantwortung übernimmt. Der Bund müsse aufhören, für den Schaden aufzukommen, den die UBS-Manager angerichtet hätten, schreibt die Partei in einer Stellungnahme. Sie bekräftigte die Forderung nach einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Weiter müsste die Aufhebung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und -betrug im Fall einer Amtshilfevereinbarung gesetzlich verankert werden.

Die Sozialdemokraten (SP) verlangen vom Bundesrat den Einbezug des
Parlaments. Sie gehen davon aus, dass nach der Fortführung des Dialogs mit den US-Behörden die Herausgabe der Daten mit einem Staatsvertrag legitimiert werden müsse.

Ihre Zustimmung zu einem solchen Abkommen knüpft die SP allerdings an Bedingungen. So dürfe eine Bank keine Boni ausschütten, solange sie mit Geldern der öffentlichen Hand gestützt werde. Verlangt wird eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften und eine Sondersteuer für Bankschulden, die nicht mit dem Eigenkapital belegt sind. Eine PUK hält die Partei weiterhin für notwendig.

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) will erst einmal abwarten. Es sei richtig, dass der Bundesrat nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts von vergangener Woche nun zunächst Gespräche mit den US-Behörden führen wolle.

Für die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) ist in erster Linie wichtig, dass es zu einer Lösung kommt. Die CVP habe die Rettung der UBS schon immer als zentral für die Schweizer Volkswirtschaft angeschaut. Die Partei würde den Staatsvertrag gerne auf eine saubere Grundlage stellen. Dass dies durch das Parlament geschehe, sei eine mögliche Lösung.

Zweiter Rückschlag

Beim vergangene Woche gefällten Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes handelt es sich um den zweiten Rückschlag innerhalb von zwei Wochen für die Bemühungen von Bundesrat, Finanzmarktaufsicht und UBS, die Steueraffäre der Grossbank in den USA beizulegen.

Mit Entscheid vom 5. Januar hatte das gleiche Gericht bereits die Herausgabe von 255 Kundendossiers an die US-Justiz am 18. Februar 2009 als widerrechtlich bezeichnet. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, die die Herausgabe dieser Daten im Einvernehmen mit dem Bundesrat verfügt hatte, hat das Urteil inzwischen beim Bundesgericht angefochten.

swissinfo.ch und Agenturen

Das zurzeit gültige Doppelbesteuerungs-Abkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den USA schliesst die Amtshilfe bei Steuerhinterziehung aus.

Das Bundes-Verwaltungsgericht stützte sich bei seinem Entscheid auf dieses DBA.

Im September 2009 haben die Schweiz und die USA ein neues DBA nach dem OECD-Standard unterzeichnet. Es sieht auch bei Steuer-Hinterziehung Amtshilfe vor.

Damit es in Kraft treten kann, muss es vom Parlament ratifiziert werden. Das Parlament entscheidet zudem, ob das Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellt wird.

Wenn dies der Fall ist, wird höchstwahrscheinlich das Volk das letzte Wort haben: Die SVP hat bereits das Referendum gegen das neue DBA mit den USA angekündet.

April 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, Amerikaner zum Steuerbetrug animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein.

Juni 2008: Die US-Behörden verlangen von der UBS die Kundendaten von bis zu 20’000 Amerikanern.

Februar 2009: Die UBS zahlt 780 Mio. Dollar an die US-Justiz, um den Steuerstreit zu beenden, und händigt die Daten von rund 250 Kunden aus.

Dies hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) angeordnet. Die US-Behörden forderten unterdessen die Herausgabe von weiteren 52’000 UBS-Kunden-Daten. Das Bundesverwaltungsgericht beurteilte den Entscheid der Finma im Januar 2010 als rechtswidrig. Nun muss das Bundesgericht urteilen.

März 2009: Die Schweiz lockert ihr Bankgeheimnis. Der Bundesrat beschliesst, die OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen.

Juni 2009: Die Schweiz und die USA paraphieren ein revidiertes Doppelbesteuerungs-Abkommen.

Juli 2009: Der Bundesrat verbietet der UBS in einem Grundsatzentscheid die Herausgabe von Kundendaten.

August 2009: Im Streit zwischen der UBS und der US-Steuerbehörde unterzeichnen die Schweiz und die USA einen Vergleich. Danach muss die Schweiz Informationen von 4450 Konten an die USA ausliefern (und nicht 52’000).

Jan. 2010: Das Bundesverwaltungsgericht heisst die Beschwerde einer Amerikanerin gut und stoppt mit diesem Pilotentscheid die Lieferung von Kontendaten amerikanischer UBS-Kunden an die USA.

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