Geldspiel-Initiative eingereicht
Die Volksinitiative "Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" wurde mit rund 200'000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. So sollen Erlöse aus Geldspielen in der Schweiz der AHV und IV zu Gute kommen.
Im Artikel 106 der Bundesverfassung soll der Bund dazu verpflichtet werden, Gewinne aus Lotterien und Wetten den Kantonen auszuschütten und die Gewinne ausschliesslich gemeinnützigen Zwecken zuzuführen.
So soll beispielsweise mehr Solidarität für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) erreicht und die Zukunft der gemeinnützigen Lotterie gesichert werden. Diese sei durch private legale und illegale Akteure im Internet und Geldspielmarkt gefährdet.
Lotterien und Wetten sollen dabei in der Zuständigkeit der Kantone bleiben. Im Spielbankengesetz wird eine Präzisierung des gemeinnützigen Status der Casinos angestrebt.
Der Schweizer Casino Verband bezeichnete die Initiative in einer Stellungnahme als unnötig und unrealistisch. Das Lotterie- und das Spielbankengesetz könnten auch ohne Verfassungsänderung revidiert werden, hiess es weiter.
Die Initiative wurde im April 2008 lanciert. Das parteiübergreifende Komitee setzt sich aus Vertretern aus den Bereichen Kultur, Sport und Sozialwesen zusammen. Angeführt wird es vom Präsidenten der Loterie Romande, Jean-Pierre Beuret.
swissinfo.ch und Agenturen

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