Rechtshilfe im Fall Mills/Berlusconi
Die italienische Justiz kann bei ihren Ermittlungen gegen David Mills, den langjährigen Anwalt von Regierungschef Silvio Berlusconi, auf Zeugenaussagen aus der Schweiz zählen. Dies entschied das Bundesstrafgericht.
Es lehnte die Beschwerde eines Treuhänders ab, der im Juli dieses Jahres von der Tessiner Staatsanwaltschaft als Zeuge zur Sache einvernommen worden war. Der Treuhänder wollte verhindern, dass seine Aussagen auf dem Rechtshilfeweg nach Italien gelangten.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona wies die Einwände jedoch zurück. Ein Mailänder Gericht habe das Material angefordert. Zudem geniesse der Anwalt Mills keine juristische Immunität, hält das Bundesstrafgericht in seinem am Dienstag publizierten Urteil fest.
Für den Briten Mills hat die Mailänder Staatsanwaltschaft am 17. Dezember vier Jahre und acht Monate Haft beantragt. Mills soll in mehreren Prozessen zugunsten von Berlusconi Falschaussagen gemacht und dafür 600’000 US-Dollar erhalten haben.
Die Vorfälle reichen in die 1990er Jahre zurück. Der Prozess gegen den Regierungschef selbst war im Oktober wegen einer im Parlament beschlossenen Immunitätsregelung ausgesetzt worden.
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