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Bundesrat rechtfertigt seine Nahostpolitik

Das Engagement für die Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht sei mit der Neutralität der Schweiz vereinbar, schreibt der Bundesrat. Keystone

Die Schweizer Regierung hat ihre Nahostpolitik gegen Kritik von links und rechts verteidigt und den Selbstmord-Anschlag bei Tel Aviv scharf verurteilt.

Die Schweiz bedaure die neuerliche Fortsetzung der undifferenzierten Gewaltanwendung überaus, teilte das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) am Mittwoch mit.

Selbstmordattentate gegen Zivilpersonen seien eine Verletzung der fundamentalen humanitären Regeln. Den Angehörigen der Opfer des jüngsten Terroraktes, der mindestens 16 Tote und 60 Verwundete forderte, sprach das EDA sein Beileid aus.

Kein “neutralitätswidriger Aktivismus”

In einer Antwort auf zwei parlamentarische Anfragen hat der Bundesrat am Mittwoch seine Nahostpolitik gerechtfertigt. Der Vorwurf des “neutralitätswidrigen Aktivismus” entspreche in keinerlei Weise der Realität, schrieb der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Anfrage der Schweizerischen Volkspartei (SVP).

Die Verschlimmerung der Situation im Nahen Osten und die zunehmenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts hätten im Gegenteil die Richtigkeit der klaren Stellungnahme des Bundesrats bekräftigt.

Engagement für Völkerrecht

Ein klares Engagement der Schweiz für die Achtung des Völkerrechts im Allgemeinen sowie der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts im Besonderen sei mit dem Neutralitätsstatus der Schweiz vollumfänglich vereinbar.

Laut Bundesrat stellt deshalb die klare Hervorhebung von Missachtungen der Genfer Konventionen nicht eine Verurteilung der einen oder anderen Partei dar, sondern ist Ausdruck des Engagements zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch alle Parteien.

Keine Sanktionen gegen Israel

In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion, die dem Bundesrat zögerliches Verhalten vorgeworfen hatte, stellt die Landesregierung unter anderem klar, dass sie keine Sanktionen gegen Israel beabsichtigt habe.

Im Bundesratsbeschluss vom 10. April sei es um die Überprüfung bestimmter Modalitäten der Zusammenarbeit mit Israel gegangen. Dazu zählten die künftige Beschaffungen militärischen Materials sowie allfällige Verletzungen des Freihandels-Abkommens zwischen der EFTA und Israel.

Der Bundesrat wies ausserdem darauf hin, dass die Schweiz in Übereinstimmungen mit dem Gesetz über das Kriegsmaterial Parteien, die sich im Konflikt befinden, keine Waffen liefere. Auch Parteien, die das Kriegsmaterial allenfalls einer Konfliktpartei weiterleiteten, würden nicht beliefert.

swissinfo und Agenturen

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