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Chronologie der Affäre Polanski

Nach zweimonatiger Haft hat das Bundesstrafgericht am Mittwoch, 25. November 2009, grünes Licht für die Freilassung des Filmemachers Roman Polanski gegeben. Hier die Etappen seiner Festnahme und Haft in der Schweiz:

21. September: Das Bundesamt für Justiz (BJ) erkundigt sich im Vorfeld eines Besuches des 76-jährigen Roman Polanski in Zürich mit einem dringlichen Fax beim Justizministerium in Washington, ob der Haftbefehl gegen ihn immer noch gültig sei.

23. September: Die US-Justizbehörden bestätigen dies mit einem ausdrücklichen Haftersuchen im Hinblick auf eine Auslieferung. Dieses steht im Zusammenhang einem Haftbefehl aus dem Jahre 1978 wegen Vergewaltigung einer damals 13-Jährigen.

24. September: Das BJ erlässt einen Auslieferungshaftbefehl.

25. September: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf wird über die Angelegenheit informiert.

26. September: Polanski, der am 5. Zurich Film Festival für sein Lebenswerk ausgezeichnet werden sollte, wird bei seiner Einreise in die Schweiz in Zürich festgenommen.

27. September: Die Regierungen Frankreichs und Polens sowie zahlreiche Kulturschaffende reagieren irritiert auf die Festnahme Polanskis und fordern seine Freilassung.

29. September: Polanskis Anwälte reichen beim Bundesstrafgericht Beschwerde gegen den Auslieferungshaftbefehl ein. Über 100 Persönlichkeiten unterzeichnen eine Petition für die Freilassung Polanskis, darunter die Regisseure Woody Allen, Wim Wenders und Martin Scorsese. Aussenministerin Micheline Calmy-Rey kritisiert “mangelndes Fingerspitzengefühl” bei der Polanski-Festnahme.

30. September: Polanski engagiert den amerikanischen Star-Anwalt Reid Weingarten für sein Anwälte-Team.

2. Oktober: Der frühere US-Staatsanwalt David Wells, der vor mehr als 30 Jahren den verantwortlichen Richter zu einer Haftstrafe für den Starregisseur gedrängt haben will, nimmt diese Aussage zurück.

4. Oktober: Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf verteidigt das Vorgehen ihres Bundesamtes bei der Festnahme Polanskis. Mit einer Warnung Polanskis hätte man Amtspflichten verletzt.

17. Oktober: Roman Polanski verlässt das Gefängnis in Winterthur für eine medizinische Untersuchung vorübergehend.

20. Oktober: Das Bundesstrafgericht weist die Beschwerde Polanskis gegen den Auslieferungshaftbefehl ab und verwehrt ihm die Haftentlassung wegen Fluchtgefahr.

22. Oktober: Die USA ersuchen formell um die Auslieferung Polanskis. Das Auslieferungsgesuch stützt sich auf den US-Haftbefehl von 1978. Diesen hatte ein kalifornisches Gericht erlassen, weil Polanski entgegen seiner Zusicherung nicht vor dem Richter erschienen war.

30. Oktober: Das BJ weist ein Haftentlassungsgesuch von Polanski ab wegen hoher Fluchtgefahr.

3. November: Die Anwälte Polanskis legen beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde gegen den negativen Haftentlassungsentscheid des BJ ein.

20. November: Polanski wird einer Auslieferung in die USA nicht freiwillig zustimmen, erklärt sein Anwalt. Der Vergewaltigungsvorwurf sei verjährt, und Polanski sei in den USA “kein anständiges Verfahren” gemacht worden.

23. November: Das Bundesstrafgericht heisst die Beschwerde Polanskis gut und gibt grünes Licht für seine Freilassung aus der Auslieferungshaft gegen eine Kaution von 4,5 Mio. Franken.

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