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Das lange Ringen um die Buchpreisbindung

Seit Jahren wird in Europa um die Buchpreisbindung gerungen.

Dieser Inhalt wurde am 15. Februar 2005 publiziert

Hier die wichtigsten Entscheide im deutschsprachigen Raum:

1. Oktober 1993

Im deutschen, österreichischen und Deutschschweizer Buchhandel wird ein einheitliches europataugliches Sammelrevers für Bücher eingeführt. Damit werden die Ladenpreise von den Verlagen in den drei Währungen verbindlich festgelegt.

10. Okt. 1994

Die EU-Kommission billigt dieses System.

14. Jan. 1998

Die EU-Kommission verfasst eine Beschwerde gegen die Preisabsprachen von Verlagen und Buchhandelsunternehmen in Deutschland und Österreich. Diese behindere den Wettbewerb und widerspreche den Anti-Kartell-Regeln.

Sommer 1998

Eine EU-Studie kommt zum Schluss, eine Aufhebung der Preisbindung führe zu sinkenden Buchpreisen. Die deutschsprachigen Autoren-Verbände fordern dagegen in der "Leipziger Erklärung" den Erhalt der Buchpreisbindung.

29. Sept. 1998

In der Schweiz untersucht die Wettbewerbskommission (Weko) die Preisbindung im Buchhandel.

16. Nov. 1998

EU-Wettbewerbskommissar Karel Van Miert kündigt an, die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zwischen Deutschland und Österreich Anfang 1999 zu verbieten. Beide Länder widersetzen sich dem Verbot.

7. Sept. 1999

Die Weko verbietet die Preisbindung im deutschsprachigen Buchhandel in der Schweiz. Diese beseitige den Wettbewerb und verstosse somit gegen das Kartellgesetz. Buchhändler und Verleger legen bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen Beschwerde ein.

8. Feb. 2000

Der EU-Streit um die Buchpreisbindung in Deutschland und Österreich wird beigelegt. Die EU-Kommission akzeptiert eine Lösung mit zwei getrennten nationalen Preisbindungssystemen, die das bisherige grenzüberschreitende System ersetzt. In Österreich wird ein entsprechendes Gesetz 2000, in Deutschland 2002 verabschiedet.

16. März 2001

Bundeskanzler Gerhard Schröder und Frankreichs Staatspräsident Jacques Chirac bekräftigen an der Pariser Buchmesse das Festhalten an der Buchpreisbindung.

22. Mai 2001

Die Rekurskommission stützt den Entscheid der Weko, die Preisbindung im deutschsprachigen Buchhandel zu verbieten. Sie lehnt die Beschwerde von Buchhändlern und Verlegern ab.

24. Aug. 2001

Das Bundesgericht erteilt den Beschwerden gegen das Preisbindungsverbot der Weko aufschiebende Wirkung.

3. Juli 2002

Ein vom Bundesrat in Auftrag gegebener Bericht des Basler Wirtschaftsforschungsinstitutes Prognos AG kommt zum Schluss, die Aufgabe der Buchpreisbindung in der Schweiz hätte mehr Nachteile als Vorteile.

16. Aug. 2002

Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Buchhändlerverbände gegen den Weko-Entscheid von 1999 teilweise gut. Die Weko muss die Sache nun neu beurteilen.

7. Mai 2003

Die Buchverbände der Schweiz schliessen sich im Verein "Schweizer Buchrat" zusammen, der für die Beibehaltung der Preisbindung eintritt.

30. März 2005

Die Wettbewerbskommission untersagt zum zweiten Mal die Buchpreisbindung.

swissinfo und Agenturen

Fakten

Europäische Länder mit Buchpreisbindung:
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Spanien
Ohne Buchpreisbindung:
Belgien, Finnland, Grossbritannien, Irland, Luxemburg, Schweden

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In Kürze

Die Wettbewerbs-Kommission (Weko) hat die Buchpreisbindung in der deutschsprachigen Schweiz erneut für unzulässig erklärt.

Die französischsprachige Schweiz hat die Buchpreisbindung bereits aufgehoben.

Die italienischsprachige Schweiz kennt die Buchpreisbindung ebenfalls nicht mehr. Sie wird jedoch stark vom italienischen Markt und seiner Buchpreisbindung beeinflusst.

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