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Der 11.September im Schweizer Strafgesetzbuch

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Die Schweizer Regierung will die Strafnormen verschärfen, um den internationalen Terrorismus und seine Finanzierung zu bekämpfen.

Im Zusammenhang mit den Attentaten vom 11.September führten auch Spuren in die Schweiz.

“Glücklicherweise ist unser Land kein direktes Ziel von internationalen Terroranschlägen”, erklärte Justiz- und Polizeiministerin Ruth Metzler im vergangenen Juni. Gleichwohl will die Schweiz die Strafnormen gegen den Terrorismus verschärfen.

Dies geschieht aus zwei Gründen: Einerseits muss man nach den unglaublichen Ereignissen vom 11.September 2001 alle Eventualitäten einkalkulieren. Andererseits will die Schweiz unbedingt verhindern, dass sie als logistische oder finanzielle Basis von Terrorgruppen ausgenutzt wird, die in anderen Ländern zuschlagen.

Tatsächlich entdeckten die Ermittler nach dem 11.September auch Spuren, die in die Schweiz führten. So stellte sich heraus, dass sich einige Mitglieder des Terrorkommandos vorübergehend in der Schweiz aufgehalten oder das Land zumindest durchquert hatten.

Im November war zudem der Verdacht laut geworden, die Terrororganisation Al Kaida von Osama Bin Laden erhalte finanzielle Unterstützung über Schweizer Kanäle. Die Bundesanwaltschaft ermittelte gegen eine in Lugano niedergelassene Finanzgesellschaft, ohne dass sich die Vorwürfe jedoch erhärten liessen.

Auch lebenslängliche Freiheitsstrafen

Im Schnellverfahren will die Schweizer Regierung jetzt zwei neue Absätze in den Artikel 260 des Strafgesetzbuches einfügen und so einen direkten Zusammenhang zu terroristischen Aktivitäten herstellen. Für Verantwortliche von schweren Terroranschlägen, die Personen verletzen oder töten, sind Strafen bis zu lebenslänglichem Freiheitsentzug vorgesehen.

Die Finanzierung von Terroranschlägen kann mit Gefängnis von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Dies gilt auch für Terrorakte, die im Ausland verübt werden.

“Wir schliessen so einige wichtige Lücken im Strafgesetz”, sagt Peter Müller, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz. “Auf Grund der geltenden Normen können wir niemanden bestrafen, wenn nicht wirklich nachgewiesen ist, dass die Gelder in einem Attentat oder Attentatsversuch verwendet wurden. Und genauso schwierig ist die Verurteilung einer Person, wenn die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung nicht nachgewiesen ist.”

Internationale Solidarität

Mit den neuen Strafnormen will die Schweiz gemäss Peter Müller “ihre Solidarität mit der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen den Terrorismus unter Beweis stellen”. Die meisten Nachbarländer haben bereits solche Normen ergriffen oder sind dabei, es zu tun.

Das Justiz- und Polizeidepartement hält die Strafgesetzreform auch für nötig, um zwei noch nicht unterschriebene UNO-Übereinkommen im Kampf gegen den Terrorismus zu ratifizieren. Einerseits geht es um Urheber und Komplizen von Attentaten mit Sprengsätzen oder anderen tödlichen Stoffen (z.B. toxische Chemikalien oder biologische Kampfstoffe), andererseits um die Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus.

Die Terrorismus-Finanzierung bleibt für die Schweiz das wichtigste Thema. Die neuen Strafnormen sollten in dieser Frage vor allem der Kritik aus dem Ausland den Wind aus den Segeln nehmen. Das Schweizer Bankgeheimnis ist mehrmals als Schutzinstrument für Finanzierungs-Aktivitäten rund um den Terrorismus bezeichnet worden.

Experten kritisieren Vorlage

Die neuen Strafnormen sind von Strafrechtsexperten teilweise kritisiert worden. Grund: Sie würden einzig aus aussenpolitischen Gründen eingeführt. Sowohl Mark Pieth, Dozent an der Universität Basel, als auch Ursula Cassani, Strafrechtsprofessorin an der Universität Genf, halten die Normen für überflüssig.

Ihrer Meinung nach enthält das Strafgesetzbuch bereits genügend Bestimmungen, um gegen den Terrorismus und seine Finanzierung vorzugehen. “Personen, die in irgendeiner Weise an den Attentaten vom 11.September beteiligt waren, können bereits jetzt mit happigen Strafen belegt werden”, behauptet Ursula Cassani.

“Ein Mörder beispielsweise kann mit einem lebenslangen Freiheitsentzug bestraft werden, die Nutzung von Sprengstoff mit Gefängnis von bis zu 20 Jahren. Auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation kann bestraft werden, wenn diese einer kriminellen Vereinigung gleichgestellt wird”, präzisiert die Genfer Strafrechtlerin.

Trotz dieser Kritik dürften die neuen Strafnormen bereits in der kommenden Herbstsession von den beiden Kammern verabschiedet werden. Die Ratifizierung der beiden UNO-Abkommen dürfte noch vor Ende Jahr erfolgen. Die Schweiz wird somit, vielleicht auch nur symbolisch, unter Beweis stellen müssen, dass es ihr mit der Verfolgung des Terrorismus ernst ist.

Armando Mombelli

(Übertragung aus dem Italienischen: Gerhard Lob)

UNO-Abkommen zur Bekämpfung terroristischer Bombenanschläge (von 67 Staaten ratifiziert)
UNO-Abkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (von 42 Staaten ratifiziert)

Die wichtigsten Punkte der neuen Strafrechtsnormen zur Bekämpfung des Terrorismus (Strafgesetzbuch Art. 260quinquies und 260sexies):

Mit Gefängnis bestraft werden Täter, die Gewaltverbrechen begehen, um eine Bevölkerungsgruppe einzuschüchtern oder einen Staat oder eine internationale Organisation zu nötigen.

Lebenslängliche Zuchthausstrafen können Täter von besonders schweren Attentaten erhalten, welche den Tod vieler Personen zur Folge haben. Dies gilt auch für im Ausland begangene Straftaten.

Terrorismus-Finanzierung kann mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

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