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Die Menschenrechts-Diplomatie Walter Kälins

Walter Kälin, Berner Menschenrechts-Spezialist im Dienste der Schutzlosen in aller Welt. Keystone Archive

Seit Mitte Oktober ist der Berner Rechtsprofessor Walter Kälin Beauftragter des UNO-Generalsekretärs Kofi Annan für die Rechte intern Vertriebener.

Wie er die schwere Aufgabe anpacken will, erklärt der international renommierte Menschenrechts-Experte im Gespräch mit swissinfo.

swissinfo: Woher stammt Ihre Sensibilisierung für die Menschen- und Flüchtlingsrechte?

Walter Kälin: Ein Mix aus praktischer und akademischer Tätigkeit hat mich zu dieser Laufbahn geführt. Ich habe mich schon in meinem Studium mit Fragen der Menschenrechte und des Flüchtlingsschutzes beschäftigt.

Während meiner Assistentenzeit betreute ich bei Amnesty International das Ressort Asylsuchende und Flüchtlinge. So kam ich in direkten Kontakt mit Opfern von Menschenrechtsverletzungen und habe viel von ihrem Schicksal mitbekommen.

Ich verband diese Erfahrung mit meinem akademischen Interesse und befasste mich in meiner Dissertation mit flüchtlingsrechtlichen Fragen. Und als Verfassungs- und Völkerrechtler bin ich natürlich ohnehin beschäftigt mit Grund- und Menschenrechtsfragen.

swissinfo: Sie wurden und werden in Ihrer Arbeit mit grossem menschlichem Leid und Elend konfrontiert. Wie verarbeiten Sie die belastenden Eindrücke?

W.K.: Das ist nicht immer einfach. Ich war 1991 Spezialberichterstatter der UNO-Menschenrechts-Kommission für das irakisch besetzte Kuwait und habe dort kurz nach dem Ende des Konfliktes während zweier Wochen Opfer befragt. Daran denke ich bis heute zurück als etwas sehr Belastendes.

Eine professionelle Haltung und der Sinn dieser Arbeit helfen, mit all dem Elend umgehen zu können.

swissinfo: Steht Ihre Ernennung in einem Zusammenhang mit der Darfur-Krise im Sudan?

W.K.: Nein. Das Mandat eines Beauftragten des Generalsekretärs für intern Vertriebene wurde bereits 1992 geschaffen, und der bisherige Amtsinhaber, der Sudanese Francis Deng, mit dem ich viele Jahre eng zusammengearbeitet hatte, kam ans Ende seiner Amtszeit.

Bei meiner Wahl hat es sicher eine wichtige Rolle gespielt, dass ich für Kontinuität stehen kann und bereits ziemlich stark in die Materie eingearbeitet bin.

Ein Problem der intern Vertriebenen ist, dass es keine Konvention gibt über ihre Rechte. Es gibt eine Flüchtlingskonvention, aber keinen Vertrag über die intern Vertriebenen.

Deng und ich hatten gemeinsam versucht, aus dem bestehenden Völkerrecht die Rechte der intern Vertriebenen heraus zu destillieren. Wir erarbeiteten Richtlinien, so genannte “Guiding Principles”, welche die Rechte dieser Menschen beschreiben.

swissinfo: Was sagen die Richtlinien?

W.K.: Zentral ist das Verbot der willkürlichen Vertreibung. Menschen werden oft aktiv vertrieben, weil der Staat oder Aufständische sie als Angehörige einer missliebigen ethnischen oder religiösen Minderheit einstufen.

Ethnische Säuberungen und andere Formen der Vertreibung sind ganz schwere Menschenrechtsverletzungen. Wenn die Vertreibung systematisch geschieht, kann sie heute gar als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bestraft werden.

Zweitens geht es um die Rechte der Menschen, die bereits vertrieben worden sind und auf die Möglichkeit warten, zurückkehren zu können.

Intern vertriebene Kinder z.B. werden besonders leicht Opfer von bewaffneten Gruppen, die sie als Kindersoldaten rekrutieren. Vertriebene Frauen werden nicht nur wegen ihres Geschlechts diskriminiert, sondern sind auch Opfer von Übergriffen, weil sie ohne den Schutz ihrer Männer in Lagern leben. Schliesslich verlieren Vertriebene in vielen Staaten das Wahlrecht, weil es heisst, sie dürften nur an ihrem Wohnort wählen.

Der dritte Punkt betrifft die Rückkehr. Der zentrale Grundsatz ist hier die Wahlfreiheit. Vertriebene sollen wählen können, ob sie freiwillig zurückkehren wollen, wenn die Situation für sie wieder sicher geworden ist oder ob sie am neuen Ort bleiben wollen.

Ferner geht es um die Rückerstattung von verlorenem Eigentum oder die Entschädigung dafür. In Bosnien beispielsweise ging es häufig um Häuser, die durch andere intern Vertriebene besetzt wurden.

swissinfo: Was ist das Besondere am Status der intern Vertriebenen, im Vergleich zu den regulären Flüchtlingen etwa?

W.K.: Intern Vertriebene sind insofern in derselben Position wie Flüchtlinge, als sie gezwungen werden, ihre Häuser, Dörfer und Städte zu verlassen: Sie müssen vor Gefahren fliehen, vor Verfolgung und Attacken. Anders als die Flüchtlinge bleiben sie aber im eigenen Land.

Als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes besitzen sie im Grunde genommen weiter die ihnen zu stehenden Rechte. Flüchtlinge sind dagegen in einem fremden Staat und als “Ausländer” sehr viel schutzloser.

Flüchtlinge stehen allerdings unter dem Schutz der Flüchtlingskonvention, sie können sich auf das Asylrecht berufen und das UNO-Flüchtlingskommissariat kann sich für sie einsetzen.

Bei den intern Vertriebenen sagen die Regierungen oft, das sei eine interne Angelegenheit, und die Staatengemeinschaft und UNO sollen sich nicht einmischen.

swissinfo: Was ist genau Ihre Aufgabe?

W.K.: Ich habe verschiedene Aufgaben. Erstens muss ich den Rechtsschutz für die internationalen Normen zum Schutz der intern Vertriebenen propagieren. Die bereits erwähnten Richtlinien stellen zwar keinen völkerrechtlichen Vertrag dar, ich versuche aber die Regierungen zu überzeugen, dass sie diese Grundsätze anerkennen.

Zweitens werde ich Länderbesuche durchführen, die Situation vor Ort untersuchen und dann der Regierung, aber auch der UNO und ihren Organisationen konkrete Empfehlungen abgeben, wie die Situation dieser Menschen verbessert werden kann.

Und drittens geht es auch darum zu beobachten, inwiefern die Staaten die Rechte der intern Vertriebenen beachten oder nicht. All das führt zu Berichten, die ich der UNO-Generalversammlung und der UNO-Menschenrechtskommission in Genf unterbreiten werde.

swissinfo: Was können Sie gerade zum Schutz der Frauen tun, beispielsweise gegen die Massenvergewaltigungen in den Lagern in Darfur?

W.K.: Als Einzelperson kann ich nur ganz begrenzt etwas tun. In einer Situation, wo sich zeigt, dass vertriebene Frauen besonders leicht Opfer von Vergewaltigungen werden können, weil sie nicht mehr den Schutz der sozialen Umgebung haben, in der sie verankert sind, ist es ganz klar die Aufgabe des Staates, ihnen Schutz zu gewähren und die Übergriffe ziviler Täter oder der eigenen Soldaten zu stoppen.

Ich kann mit einem Länderbesuch oder gestützt auf glaubwürdige Informationen bei der Regierung intervenieren und sie kritisieren.

In meinen Berichten kann ich auch internationale Organisationen aufrufen, auf den Staat Druck auszuüben. Das ist eine Art Menschenrechts-Diplomatie, die auf Überzeugung und der Erzeugung von politischem Druck beruht.

swissinfo: Hätten Sie die Krise in Darfur etwas entschärfen können, wäre die Ernennung früher erfolgt?

W.K.: Das lässt sich nicht sagen, weil die Kausalitäten in solchen Konflikten zu komplex sind. Mein Vorgänger aber war noch im Sommer in Darfur, wie auch Spezialberichterstatter der UNO-Menschenrechtskommission. Die Situation ist immer noch schlecht, aber ich bin überzeugt, dass sie sehr viel schlimmer wäre, wenn es diese internationale Präsenz nicht gegeben hätte.

Viele Regierungen haben starken Druck ausgeübt auf die sudanesische Regierung. Auch wenn das Problem bei weitem noch nicht gelöst ist, konnte es so doch eingedämmt werden. Darfur ist trotz der vielen Toten nicht zum Genozid à la Ruanda geworden. Dazu hat eine Zeitlang die Gefahr bestanden.

swissinfo: Sie wollen ja sicher nicht nur Berichte zu Handen von Regierungen und UNO-Gremien abliefern, sondern die Not der Betroffenen lindern. Wie sollen die Resultate Ihrer Arbeit umgesetzt werden?

W.K.: Ich verwende den Begriff Menschenrechts-Diplomatie, und Diplomatie setzt auf Überzeugungskraft. Ich hoffe zumindest in gewissen Fällen, dass ich Regierungen und Organisationen überzeugen kann, für die Verbesserung der Situation von Vertriebenen ganz konkret etwas zu tun.

Ich habe mir vorgenommen, am Thema nationale Gesetzgebung zu arbeiten: Wie soll ein Gesetz aussehen, das nicht nur Rhetorik enthält, sonder das wirklich geeignet ist, die Rechte der Vertriebenen zu sichern? Wenn ich da Modelle und Ideen entwickelt habe, hoffe ich, dass ich Regierungen zumindest in Einzelfällen überzeugen kann, solche Gesetze anzunehmen.

Ich bin auch in der Lage, internationale Hilfe, technische Unterstützung und Geld zu mobilisieren, damit die Lage der Vertriebenen rechtlich und tatsächlich verbessert wird.

Ich kann schliesslich mit Appellen an die Weltöffentlichkeit dazu beitragen, dass die Staatengemeinschaft genügend Druck auf eine Regierung ausübt, um entsprechende Verletzungen einzuschränken.

swissinfo: Wissen Sie bereits, wohin Sie Ihre erste Mission führen wird?

W.K.: Ich bin im Moment daran, mit den Regierungen verschiedener Länder Kontakt aufzunehmen, um mein Besuchsprogramm vorzubereiten.

swissinfo, Renat Künzi

Weltweit gibt es rund 25 Mio. intern Vertriebene (Binnenflüchtlinge).
Am meisten zählen Kolumbien (3,5 Mio.), die Demokratische Republik Kongo (3,4 Mio.), der Kaukasus, die Türkei und der Irak.
Prekär ist die Lage momentan besonders in Darfur in Westsudan, wo knapp eine halbe Million intern Vertriebener in Lagern Zuflucht und Schutz vor arabischen Reitermilizen suchen.

Der 53-jährige Walter Kälin ist Professor für Staats- und Völkerrecht an der Uni Bern.

Er ist ein international anerkannter Experte für Menschenrechte und Völkerrecht.

1991/92 war er Spezialberichterstatter der UNO-Menschenrechts-Kommission für Kuwait unter irakischer Besatzung.

Seit 2003 ist er Mitglied des UNO-Menschenrechts-Ausschusses.

Im September 2004 wurde er zum Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs für die Rechte intern Vertriebener (Binnenflüchtlinge) ernannt.

Er rechnet für sein Mandat mit einem zeitlichen Aufwand von zwei bis drei Monaten pro Jahr.

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