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Die Schweiz: Ein Paradies für Kartelle?

Der scheidende Weko-Präsident Roland von Büren. Keystone

Die Schweiz ist nach Ansicht des scheidenden Präsidenten der Wettbewerbs-Kommission (Weko), Roland von Büren, kein Paradies für Kartelle.

Dank der Weko entbehre dieses Klischee schon seit längerem jeglicher Grundlage.

Anfang Dezember feierte die Weko ihre 100. Sitzung. Dabei konnte sie auf eine lange Liste von Fällen aus den verschiedensten Branchen zurückblicken.

Rückblick

Auf seine vierjährige Tätigkeit zurückblickend hielt es der Ende Jahr zurücktretende von Büren für das Wichtigste, die Bedeutung des Wettbewerbs einer breiten Öffentlichkeit klar zu machen.

“Dank unserer grossen Medienpräsenz hat sich das Bewusstsein entwickelt, dass Wettbewerb äusserst wichtig ist.”

Mit dem Erlass des Kartellgesetzes im Jahr 1996 habe es einen grossen Wechsel gegeben. Mit diesem konnte die Weko als unabhängige Behörde direkt Verfügungen erlassen.

In einem Interview mit der Nachrichtenagentur sda erinnerte der Weko-Präsident unter anderem an das ehemalige Pharma-Kartell. Auch die Vitamin-, Gas-, Heizungs- und Musiknoten-Kartelle seien aufgelöst worden.

Offen sei der Ausgang beim Buchpreis-Kartell, das vom Bundesgericht wieder an die Weko zurückgewiesen wurde.

Langer Kampf

Viele Entscheide wurden im Zusammenhang mit marktbeherrschenden Unternehmen gefällt. Der erste “grosse Kunde” der Weko, die frühere Telecom und heutige Swisscom, sei gleich “Stammkunde” geblieben.

“Es ist eben ein enormer Sprung vom staatlichen Monopol zu einer Aktiengesellschaft, die im Wettbewerb steht.”

Im Weiteren beurteilte die Weko über zweihundert Firmenfusionen. Die meisten Fälle wurden in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen, während einige für Schlagzeilen sorgten: Der Zusammenschluss von UBS und Bankverein, die Übernahme der Winterthur durch die Credit Suisse Group oder der Kauf von Globus durch die Migros.

Neues Kartellgesetz

Die Weko soll mit dem neuen Kartellgesetz gestärkt werden. Von Büren verspricht sich viel von den direkten Sanktionen, die damit möglich werden. Die Weko kann schon beim ersten Verstoss Bussen verhängen.

Unternehmen könnten neu mit bis zu 10% des in den drei Geschäftsjahren zuvor erzielten Umsatzes gebüsst werden.

Wichtig ist laut dem scheidenden Weko-Präsidenten auch die Bonusregelung. Demnach kann ein Unternehmer, der an einem Kartell beteiligt ist, mit dem ganzen oder teilweisen Erlass der Busse rechnen, wenn er es denunziert.

Die Erfahrungen mit der Bonusregelung im Ausland, namentlich in Deutschland und den USA, hätten deren Wirksamkeit bestätigt.

“Die grossen Fälle, wie das Vitamin-Kartell, wurden nur dank der Bonusregelung entdeckt.”

Nicht im Kartellgesetz geregelt werden die Parallelimporte. Diese Frage soll im Rahmen des Patentrechts gelöst werden. Laut von Büren sollten diese jedoch nicht zugelassen werden, wenn die Preisbildung im Herkunftsland eines Produkts staatlich fixiert ist und der Wettbewerb dort nicht funktioniert.

swissinfo und Agenturen

Ende September 2002 hat der Nationalrat das neue Kartellgesetz gutgeheissen.

Dagegen waren die SVP und einige Gewerbe-Vertreter.

Das Gesetz liegt zur Zeit beim Ständerat.

Mit dem neuen Kartellgesetz kann die Weko neu schon beim ersten Verstoss Bussen verhängen.

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