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Die verworrene Affäre Hänggi/Giovanoli

Drei Gerichtsurteile, unzählige Revisionsgesuche, bedrohte, abgesetzte und ermordete Richter sowie Vorwürfe gegen die guatemaltekische Justiz haben die sechsjährige Haft von Nicolas Hänggi sowie Silvio Giovanoli geprägt.

Die wichtigsten Etappen:

August 1997 – Der Nestlé-Direktor in Guatemala, Andreas Hänggi, sein Sohn Nicolas Hänggi sowie Silvio Giovanoli werden verhaftet, nachdem in einem Container 13 Kilogramm Kokain gefunden worden sind.

September/Oktober 1997 – Nach einem Befreiungsversuch durch ein bewaffnetes Kommando werden die Häftlinge von Puerto Barrios nach Guatemala-Stadt verlegt. Der zuständige Untersuchungsrichter wird nach Morddrohungen ausgewechselt.

15. November 1997 – Die drei Schweizer werden vom Gerichtshof in Guatemala-Stadt wegen Drogenhandels angeklagt. Ihnen wird vorgeworfen, zum Drogenhändlerring “Conexión alemana” zu gehören, der Kokain in Containern für Zierpflanzen nach Europa schmuggelt.

25. September 1998 – Das Gericht in Puerto Barrios verurteilt Andreas Hänggi wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu 12 Jahren Gefängnis. Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli erhalten wegen Drogenhandels je 20 Jahre.

30. September 1998 – Die Anwältin von Nicolas Hänggi, Lea María de León, klagt den Gerichtspräsidenten von Puerto Barrios, Herberto Zapata, wegen sexueller Belästigung an.

2. Oktober 1998 – Die erstinstanzlichen Urteile werden bestätigt.

7./15. Oktober 1998 – Die Schweiz erachtet den Prozess als fehlerhaft. Das EDA interveniert beim guatemaltekischen Aussenministerium. Die Anwälte der Schweizer legen gegen die Urteile wegen Form- und Grundsatzfehlern Berufung ein.

10. Dezember 1998 – Der oberste Gerichtshof Guatemalas enthebt Richter Herberto Zapata seines Amtes.

12. Februar 1999 – Urteil des Appellationsgerichts von Zacapa unter Richter Abraham Estrada: Freispruch für Andreas Hänggi, Abschwächung der Urteile gegen Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli auf Gefängnisstrafen von drei bzw. fünf Jahren, umwandelbar in Geldbussen. Andreas Haenggi wird freigelassen.

5. März 1999 – Die guatemaltekische Staatsanwaltschaft legt gegen die Urteile des Appellationsgerichts Rekurs ein. Sie wirft der Schweizer Regierung Druck auf das Gericht vor, was Bern dementiert.

9. April 1999 – Das guatemaltekische Parlament setzt Richter Abraham Estrada wegen Korruption ab. Der Parlamentspräsident Guatemalas, Leonel López, erhält daraufhin Morddrohungen.

26. Mai 1999 – Der 1998 abgesetzte Richter Herberto Zapata wird ermordet. Der Mord hat nichts mit dem Fall Hänggi zu tun.

15. Oktober 1999 – Das Oberste Gericht Guatemalas hebt die Urteile vom Februar auf und weist das Verfahren an die zweite Instanz zurück. Die Anwälte von Hänggi und Giovanoli legen dagegen Rekurs ein, der aber vom Obersten Gericht abgewiesen wird.

25. Juli 2000 – Vor dem Gericht in Puerto Barrios wird der Prozess neu aufgerollt – in Abwesenheit von Andreas Hänggi. Der Prozess wird wegen der Abwesenheit von Zeugen und Angeklagten mehrmals unterbrochen.

26. August 2000 – Das Gericht in Puerto Barrios verkündet das Urteil: zwölf Jahre Haft für Nicolas Hänggi und Silvio Giovanoli.

20./26. Oktober 2001 – Nachdem ein Rekurs, eine Kassations-Beschwerde sowie ein Wiedererwägungs-Gesuch von den guatemaltekischen Justizbehörden abgewiesen wurden, reichen die Anwälte von Hänggi und Giovanoli Verfassungsklage gegen das Urteil ein.

5. Mai 2002 – Hänggi und Giovanoli ziehen ihre Verfassungsklage mangels Erfolgsaussichten zurück. Sie setzen auf frühzeitige Entlassung dank guter Führung.

9. Jan. 2003 – Hänggi und Giovanoli erhalten die für eine vorzeitige Entlassung im August 2003 notwendigen richterlichen Papiere über gute Führung.

swissinfo und Agenturen

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